Vergütung Nachtbereitschaft BAT-KF
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Die Leiterin unserer Jugendhilfeeinrichtung, welche dem Diakonischen Werk angeschlossen ist, hat beschlossen, demnächst die Vergütung einer achtstündigen Nachtbereitschaft ohne Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter nicht mehr wie bisher im Rahmen einer zusätzlichen Pauschale für 2 Stunden zu vergüten, sondern zwingend als Freizeitausgleich. Ich habe gehört, dass ein Freizeitausgleich mit der aktuellen Fassung des BAT-KF von 2007 (auch grundsätzlich) nicht mehr möglich ist. Stimmt das?