Auszug aus meinem Arbeitsvertrag: 1995: Das Angestelltenverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem XXX in den Ruhestand tritt oder in dem sie gemäß ärztlicher Bescheinigung dauernd arbeitsunfähig geworden ist. 2013-Ergänzung des Arbeitsvertrages: Das Arbeitsverhältnis endet ferner, ohne das es einer Kündigung bedarf, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente im Sinne des SGB VI bezieht. Einen Tarifvertrag gibt es nicht, jedoch eine Klausel im Arbeitsvertrag(1995) "soweit nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen des Rahmen- und Gehaltstarifvertrages für AN IG Bau-Steine-Erden" Ist das Arbeitsverhältnis wirklich automatisch gekündigt bei Bewilligung der EM-Rente?