Arbeitsplatzangebot nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe mit meinem Arbeitgeber nun Kontakt aufgenommen, um zu erfahren ob und welche Arbeitsstelle ich bei der Rückkehr besetzen kann. (meine ursprüngliche Stelle wurde während meiner Elternzeit gestrichen) Mir wurde nun mitgeteilt, dass lediglich eine Stelle im Schichtdienst zur Verfügung steht. Da mein Mann beruflich oft auf Dienstreisen ist, ist es mir nicht möglich diese Stelle zu besetzen.