Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Darstellung werden Sie nichts zu befürchten haben.
Sie haben nichts gegen den Willen der Kollegin getan und/oder geäußert. Offenbar hat die Kollegin nicht von Ihnen gefordert, die Kontaktaufnahme bei Facebook zu unterlassen; jedenfalls zunächst nicht.
Nachdem die Kollegin die Firma verlassen hatte, hat Sie Ihnen unmissverständlich klar gemacht, dass sie jetzt keinen Kontakt mehr will. Dieses haben Sie sofort akzeptiert und jede weitere Kontaktaufnahme unterlasse.
Eine Strafbarkeit ist demzufolge nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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Antwort
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