Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
dieses Forum soll nur eine erste grobe Beurteilung der Rechtslage bieten.
In Ihrem Fall kommt hinzu, daß eine ausführliche Einschätzung der Rechtslage der Mitteilung weiterer Detailinformationen durch Sie bedürfte. Insbesondere kann keine detaillierte Überprüfung der Rechtsprechung erfolgen. Dies würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Zudem würde eine solche ausführliche Einschätzung eine deutliche Erhöhung des von Ihnen gebotenen Einsatzes erfordern.
Auf Basis Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihnen folgende Hinweise an die Hand geben:
Grundsätzlich können Sie Ihre Provisionsansprüche gerichtlich geltend machen.
Die Gerichte haben es verschiedentlich für abmahnfähig gehalten, wenn Privatkunden telefonisch oder per Fax Vertragsabschlüsse quasi aufgezwungen wurden.
Dieses führt allerdings nicht automatisch dazu, daß die Verträge generell unwirksam wären.
Das Problem wird darin liegen, daß die Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Bei Verbrauchern erlischt dann gemäß § 355 Absatz 3 Satz 3 BGB
(wortlaut des § 355 BGB
s.am Ende dieses Beitrags) das Widerrufsrecht nicht, so daß diese Verträge jederzeit widerruflich sind. Für solche Verträge wäre Ihre Provision zunächst nicht einklagbar.
Allerdings kann die Telekom ihrerseits auch noch nach Vertragsabschluß über das Widerrufsrecht belehren, § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB
. Widerruft der Verbraucher dann nicht binnen 1 Monats nach Zugang der Belehrung, dann ist der Vertrag wirksam. Damit hätten Sie dann Anspruch auf Ihre Provision und könnten diesen gerichtlich geltend machen.
Weiterhin müssten Sie die Informationspflichten des § 312d BGB
und § 312c BGB
beachtet haben. Die dort genannte Verordnung nach Art. 240 EGBGB
ist die BGB-InfoV. Deren Erörterung würde hier den Rahmen sprengen. Beim Wunsch nach genaueren Infos sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen und sich beraten lassen.
Widerruft der Verbraucher den Vertragsschluß wirksam, dann haben Sie grundsätzlich auch keinen Provisionsanspruch.
Um zu erfahren, ob Verträge widerrufen wurden, sollten Sie von der Telekom Auskunft verlangen. Auch hierzu sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen.
Sofern Sie gewerbliche Kunden bzw. Unternehmer angesprochen haben, bestehen die Belehrungspflichten nicht, weshalb auch die Verträge wirksam wären, wenn nicht andere Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Für solche Verträge könnten Sie Ihre Provision gerichtlich geltend machen.
Soweit der erste Einblick. Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwaltskollegen Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich dort detailliert beraten zu lassen. Angesichts der Höhe der Ihnen eventuell entstandenen Forderungen, sollten Sie diese weiteren Kosten auf sich nehmen. Sprechen Sie den Kollegen auf die Vereinbarung eines Pauschalhonorares an. Sollte sich die Telekom bereits in Verzug befinden - was aus Ihren Informationen nicht ersichtlich ist - können Sie die Anwaltskosten als Verzugsschaden von der Telekom ersetzt verlangen. Der Anwalt Ihres Vertrauens wird Sie auch hierzu beraten.
Abschließend weise ich vorsorglich auf folgendes hin:
Die vorstehenden rechtlichen Ausführungen erfolgen ausschließlich auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gebotenen Einsatzes.
Bereits kleinste Detailänderungen in der Sachverhaltsmitteilung können zu einer völlig anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Zudem berücksichtigen Sie bitte, daß eine Stellungnahme im Rahmen dieses Forums keine persönliche Beratung beim Anwalt Ihres Vertrauens ersetzen kann.
Sofern Sie Nachfragen haben, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
Sofern Sie eine detailliertere Beratung wünschen, können Sie mich unter dem unten angegebenen Mail-Kontakt ansprechen. Oder Sie wenden sich an einen der zahlreichen kompetenten Anwaltskollegen in Ihrer Nähe.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paul Marius von der Forst
Rechtsanwalt
Mail-Kontakt: ra@advogist.de v vdf@advogist.de
danke für ihre erste antwort jetzt noch eine frage ich habe alle kunden über das 14 tägige widerrufsrecht informiert desweiteren hat die telekom allen kunden mit der auftrags bestätigung dies auch wieder getan weil es dort drin steht auch wurden alle kunden über laufzeit und inhalte des vertzrages von mir als auch von der telekom informiert und alle verträge laufen schon seit über 3 monaten also wie ist die rechtslage jetzt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für die Verträge, die nachweislich rechtswirksam laufen, steht Ihnen dem Grundsatz nach auch für jeden einzelnen von Ihnen die Provision zu.
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sind weitere Hindernisse nicht ersichtlich. Allerdings kann sich ein solches Hindernis eventuell noch aus Ihrem Vertrag mit der Deutschen Telekom ergeben.
Dies sollten Sie durch einen Kollegen vor Ort klären lassen, da sich das hiesige Forum für solche Detail-Prüfungen nicht eignet.
Abschließend weise ich vorsorglich auf folgendes hin:
Die vorstehenden rechtlichen Ausführungen erfolgen ausschließlich auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gebotenen Einsatzes.
Bereits kleinste Detailänderungen in der Sachverhaltsmitteilung können zu einer völlig anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Zudem berücksichtigen Sie bitte, daß eine Stellungnahme im Rahmen dieses Forums keine persönliche Beratung beim Anwalt Ihres Vertrauens ersetzen kann.
Sofern Sie noch Fragen haben, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
Sofern Sie eine detaillierte Beratung wünschen, können Sie mich unter dem unten angegebenen Mail-Kontakt ansprechen. Oder Sie wenden sich an einen der zahlreichen kompetenten Anwaltskollegen in Ihrer Nähe.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paul Marius von der Forst
Rechtsanwalt
Mail-Kontakt: ra@advogist.de v vdf@advogist.de