Sehr geehrter Fragesteller,
gegen die MPU Anordnung selbst können Sie nicht vorgehen. Sie sollten der Behörde mitteilen, dass Sie diese nicht akzeptieren werden. Sodann würde ein Bescheid erlassen, wonach Ihr Führerschein eingezogen werden würde. Hiergegen können Sie dann Rechtsmittel einlegen mit der Begründung, dass mittlereile bereits zwei Jahre vergangen sind und bei dem neuerlichen Vorfall keine Ausfallerscheinungen oder Gefährdung anderer vorlag.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da keine Rechtschutzversicherung besteht, wäre es sinnvoll die MPU zu machen? Bzw. besteht die Möglichkeit bei nicht bestehen noch Einspruch zu erheben?
Sehr geehrter Fragesteller,
die MPU könnten Sie probieren, und könnten dann immer noch Einspruch einlegen, falls Sie diese nicht bestehen sollten. Die meisten schrecken allerdings die hohen Kosten der MPU ab, sodass viele den sofortigen Rechtsweg wählen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt