Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Ihre finanziell schwierige Situation verstehen; eine vorübergehende Einkommensminderung z.B. durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit entbindet Sie jedoch nicht von der Zahlung des Kindesunterhaltes.
Erst wenn die Einkommensverminderung länger als sechs Monate andauert, kann eine Abänderung des Unterhaltstitels in Betracht kommen. Hier wäre dann eine detaillierte Einzelfallprüfung unabdingbar, denn es sind sowohl Ihre Interessen und persönliche Situation, wie auch die Zumutbarkeit einer Verringerung des Unterhaltes für die Unterhaltsberechtigte zu prüfen und gegeneinander abzuwägen.
Im Rahmen der Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit wird dann allerdings der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zugrunde zu legen sein (BGH Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 129/06
, dieser beträgt z.B. in der ab 01.01.2011 geltenden Düsseldorfer Tabelle 770,00 €.
Auf jeden Fall sollten Sie mit der Kindsmutter Kontakt aufnehmen und die derzeit für Sie schwierige Lage schildern. Für einen vorübergehenden Zeitraum findet sich häufig eine gemeinsame Lösung. Keinesfalls dürfen Sie einfach einen Teil des Unterhaltes einbehalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Hilfestellung bieten, selbst wenn die Auskunft nicht in Ihrem Interesse erfolgen konnte, und wünsche Ihnen baldige Genesung.
Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -
1. Dezember 2010
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23:20
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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