Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:
Bei der Steuerklasse VI hätten Sie bei einem Bruttoarbeitslohn von 610,00 € mit folgenden Abzügen zu rechnen:
• 91,50 € Lohnsteuer
• 8,23 € Kirchensteuer (sofern Sie einer Konfession angehören)
• 2,10 € Solidaritätszuschlag
• 49,11 € Krankenversicherung (AOK Rheinland/Hamburg: Arbeitnehmeranteil = 8,05 %)
• 6,71 € Pflegeversicherung (bei einem Alter von über 23 Jahren; sonst 5,19 €)
• 60,70 € Rentenversicherung
• 12,81 € Arbeitslosenversicherung
Die Gesamtabzüge belaufen sich dementsprechend auf 231,16 €; der Auszahlungsbetrag würde dementsprechend bei 378,84 € liegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
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Tel: 0214 / 2061697
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