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lohnsteuerkarte 6

10. März 2007 15:43 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo!
bürger A arbeitet auf lohnsteuerkarte 1 als zeitungszusteller bei verlag XY und erhält 510.- im monat.
nun kann er zusätzlich bei einer reinigungsfirma einige objekte übernehmen und würde auf ca. euro 610.- kommen. bräuchte hierfür aber natürlich eine weitere lohnsteuerkarte, also klasse 6.
nebenbei verdient er monatlich ca 200.- freiberuflich als fotograf.
mit wieviel abzügen hätte er auf der 6 zu rechnen? sind die nicht zu hoch?
ein tausch der klassen (zeitung auf 6, reinigung dann auf 1) ist wegen der vertragslage nicht möglich!
lohnt es sich also, die reinigung auf der 6 zu machen??
bleibt da denn etwas übrig, oder sind die abzüge eher niedrig, da er eh so wenig verdient?? (wie die reinigungsfirma ihm erzählt hat?)

danke und freundliche grüsse aus hamburg,
helge m.

10. März 2007 | 17:02

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:

Bei der Steuerklasse VI hätten Sie bei einem Bruttoarbeitslohn von 610,00 € mit folgenden Abzügen zu rechnen:

• 91,50 € Lohnsteuer
• 8,23 € Kirchensteuer (sofern Sie einer Konfession angehören)
• 2,10 € Solidaritätszuschlag
• 49,11 € Krankenversicherung (AOK Rheinland/Hamburg: Arbeitnehmeranteil = 8,05 %)
• 6,71 € Pflegeversicherung (bei einem Alter von über 23 Jahren; sonst 5,19 €)
• 60,70 € Rentenversicherung
• 12,81 € Arbeitslosenversicherung

Die Gesamtabzüge belaufen sich dementsprechend auf 231,16 €; der Auszahlungsbetrag würde dementsprechend bei 378,84 € liegen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


ANTWORT VON

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