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lohnabrechnung korrektur vormonat arbeitgeber Fristablauf?

4. Oktober 2021 15:44 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann mein Arbeitgeber meine Gehaltsabrechnung für September 2021 nachträglich korrigieren, damit ich meinen Anspruch auf Elterngeld nicht verliere?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine korrekte Gehaltsbescheinigung. Stellt der Arbeitnehmer einen Fehler fest, sollte er den Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine Korrektur verlangen. Eine nachträgliche Änderung ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Abrechnung tatsächlich fehlerhaft war und nicht den Regelungen des Arbeitsvertrags entsprach.

Tut mir leid, mein Deutsch ist nicht so toll, aber ich hoffe, dass es trotzdem Sinn macht.

Hintergrund:

Ich möchte, dass mein Arbeitgeber das Gehalt, das mir im September 2021 gezahlt wurde, kürzt. Ich habe für September 2021 die vollen 40 Stunden / Woche bezahlt, aber ich möchte, dass mein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung so korrigiert, dass sie nur 30 Stunden / Woche bezahlt.


Das brauche ich, weil ich sonst meinen Anspruch auf Elterngeld verliere. Nach der Elterngeldregelung besteht keine Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, wenn keiner der Elternteile das Elterngeld mit dem 15. Lebensmonat des Kindes bezieht. Ursprünglich hatte meine Frau geplant, diesen 15. Monat zu nehmen, aber wir hatten Probleme damit, da sie für diesen Monat keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat.


Nun plane ich also, meinen Arbeitgeber im September 2021 zur Korrektur meiner Lohnabrechnung aufzufordern. Gibt es eine Frist, bis zu der der Arbeitgeber das Gehalt für September korrigieren kann? Konnen sie bitte einen Link zum Gesetz geben?

4. Oktober 2021 | 17:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie haben gemäß § 108 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) einen Anspruch auf eine Gehaltsbescheinigung, die natürlich auch korrekt sein muss.

Wenn Sie einen Fehler in der Gehaltsbescheinigung entdecken, sollten Sie den Arbeitgeber unverzüglich auf diesen Fehler hinweisen und eine Korrektur der Gehaltsabrechnung verlangen.

Allerdings ist eine Korrektur nur dann möglich, wenn die Gehaltsabrechnung unrichtig ist. Wenn die Gehaltsabrechnung also den Regelung des Arbeitsvertrages entspricht (Wochenstundenanzahl, Entgelt, etc.) ist die Gehaltsabrechnung korrekt und der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Gehaltsabrechnung zu ändern.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. Oktober 2021 | 18:05

Wenn ich im November 2021 feststelle, dass die Gehaltsabrechnung nicht zum Vertrag passt, ist es dann noch möglich, dass der Arbeitgeber meine Gehaltsabrechnung September-November 2021 auf/nach Januar 2022 festlegt?

Gibt es ein Gesetz, das es einem Arbeitgeber erlaubt, die Gehaltsabrechnung nachträglich zu ändern? Wenn ja, bis zu welcher Frist hätten diese Änderungen erfolgen müssen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Oktober 2021 | 19:01

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Anspruch auf Abänderung einer falschen Lohnabrechnung verjährt nach 3 Jahren, d.h. dann können Sie keine Korrektur mehr verlangen.

Der Arbeitgeber muss die Gehaltsabrechnung korrekt ausstellen, dies bestimmt § 108 Gewerbeordnung, das ist das Gesetz, die Norm dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

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