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kindergeld fuer im ausland lebende kinder

18. April 2018 07:55 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

ich habe im juli 2017 einen antrag auf auf zahlung von kindergeld fuer meine zwei mit mir im europaeischen ausland lebenden kinder, die beide die deutsche staatsangehoerigkeit haben, gestellt. ich habe trotz mehrerer mahnschreiben bis heute von der kindergeldkasse nichts gehoert, weder eine bestaetigung ueber den eingang des antrags noch eine entscheidung in der sache.
ist das normal und was ist zu tun? aufsichtsbeschwerde oder klage?

18. April 2018 | 11:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

das Vorgehen ist in der Tat ungewöhnlich, da zumindest der Eingang eines Antrages bestätigt werden müsste.

Ausgehend davon, dass der Antrag eingegangen ist, sollten Sie sich nachweislich, am besten per Mail, nochmals an die Kindergeldkasse wenden und unter Friststsetzung eine Entscheidung verlangen.

Wird die Frist versäumt, sollten Sie Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wenn möglich sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Dieser kann dann in Deutschland die Entscheidung voranbringen.

Allerdings muss ich auch sagen, dass Bearbeitungszeiten von bis zu 15 Monaten keine Seltenheit sind.

Da hier die Kindergeldfestsetzung nach §§ 66 EStG erfolgen muss, haben Sie auch nicht die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Im Sozialrecht ist eine solche möglich, auch wenn über einen Antrag nicht entschieden wird. Hier findet aber § 46 FGO Anwendung, der eine Untätigkeitsklage erst nach Einlegung des Einspruchs regelt. Eine Anwendung auch auf den Fall des Antrages wird abgelehnt.

Es bleibt Ihnen daher derzeit die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Beuaftragung eines Anwaltes in Deutschland, um Sie Sache voranzubringen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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