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kfzversicherung verurteilt

| 29. März 2015 21:51 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hauke Flamming

Zusammenfassung

Der Sachverhalt betrifft die versicherungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen einer Unfallflucht in der Probezeit.

Lebe alleine mit 2 kindern sonst hätte ich mehr geld geboten für die Frage SORRY

Hallo
Führerschein seit 14.05.13 probezeit.

Ich habe am 21.03. 2014 einen unfall gehabt, gegen parkschranke gefahren wert 1500, 59€ war am unfallort 2 std geblieben, habe einen einwohner der mietanlage meine Personalien gegeben, dies sollte nicht ausreichen, laut Gericht, ich hätte die Polizei anrufen müssen.
2 tage nach dem Unfall, habe ich meiner Versicherung vom unfall erzählt unfallflucht nicht erwähnt, und die daten der sage (geschädigter) weitergegeben um den unfall zu regulieren.

Monate später kriege ich Anzeige wegen unfallflucht.
Gericht wurde gemacht.
ich habe gestern mein Urteil erhalten dass ich nach paragragh 142 verurteilt worden bin und mir der Führerschein nicht entzogen worden ist sonder 3 monatige sperre, die aber abgegolten sind, da ich 6 monate vorher abgeben musste.

Da ich von unfallflucht nichts wusste, da ich da geblieben bin 2 std. habe ich meiner Versicherung nichts von unfallflucht erzählt. Der Schaden wurde reguliert. Wie kriegt die Versicherung den raus dass ich ein Gericht hatte und verurteilt worden bin. Zwecks regress. Oder kann ich Glück haben das kein regress gefordert wird

In 1 1/2 monaten wäre meine probezeit zu ende, was passiert jetzt nach dem urteil danke im voraus LG

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

ich danke für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:

1.
Es gibt viele denkbare Wege, über welche Ihre Versicherung Kenntnis von dem Unfall bzw. der Unfallflucht erlangen könnte. Am wahrscheinlichsten ist es, dass dies über den Geschädigten, sprich den Eigentümer der Bahnschranke, geschehen ist/geschehen wird. Denn die Polizeibeamten haben auf Grund Ihres Verlassens des Unfallortes eine Anzeige geschrieben. Dem Geschädigten ist das Aktenzeichen in aller Regel bekannt (es steht auf dem Unfallbogen, welcher den Beteiligten nach einem Unfall ausgehändigt wird). Versicherungen fragen den Geschädigten regelmäßig danach, ob ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde und bitten um Mitteilung des Aktenzeichen. Über ihre Rechtsanwälte beschaffen sie sich dann Zugang zu der Ermittlungsakte und erfahren so von dem Strafverfahren gegen Sie.

Ob es hierzu kommt bleibt jedoch abzuwarten. Den es kann auch sein, dass die Versicherung an der Ermittlungsakte überhaupt Interesse hat. Denn der Geschädigte und Sie haben übereinstimmend den Unfallhergang bestätigt. Es mag daher sein, dass die Versicherung die Akte gar nicht "wollte". Dann weiß sie auch nichts von dem Strafverfahren.

2.
Von Ihrer Verurteilung erhält die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist es wahrscheinlich, dass die Behörde ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre anordnen wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Freundliche Grüße

Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bewertung des Fragestellers 11. April 2015 | 14:44

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Super fachmännisch beantwortet. Ich brauchte sogar die Zusatzfrage, die man inklusive hat, nicht. Danke sehr zu empfehlen

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