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keine Krankenkasse ohne Aufenthaltsgenehmigung und umgekehrt

24. Februar 2015 21:29 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Lieber Anwalt,

meine russische Freundin ist von mir schwanger und soll unser Kind in Deutschland zur Welt bringen.
Sie hat bereits ein nationales Visum und wird in Kürze einreisen.
Nach Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse braucht Sie zur Aufnahme in diese eine Einwohnermeldeamtsregistrierung und eine Aufenthaltsbescheinigung.
Die Aufenthaltsbescheinigung erhält sie aber erst mit Geburt des Kindes.
Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
D.h. In der Zeit von der Einreise bis zur Geburt, ca. 2 Monate hat sie nur Versicherungsschutz durch die Reisekrankenversicherung. Die Geburt müssen wir dann wohl selber bezahlen, denn erst danach kann sie in die Krankenversicherung.
Kann die Aufenthaltsbescheinigung nicht schon früher erteilt werden?
Kann die Krankenversicherung sie nicht früher aufnehmen?

viele Grüße

24. Februar 2015 | 21:49

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, die Aufenthaltserlaubnis wird erst zu erteilen sein, wenn das Kind geboren wird. Sie hat das Visum vor Geburt erhalten aufgrund sog. Vorwirkung des Art. 6 GG . Hier gilt, einfach gesagt, kein Kind, keine Aufenthaltserlaubnis.

Was die Krankenversicherung angeht, sie könnte wohl eine private Krankenversicherung abschließen, was wohl in der Regel aufgrund der Schwangerschaft nur in sog. Basistarif möglich sein wird (was ca. 700€/Monta kostet). Dies setzt einen gewöhnlichen Aufenthalt in D. voraus, was schon gegeben ist, da es auf den Wille, hier zu verbleiben ankommt. Die private Krankenversicherung darf die Annahme nicht ablehnen.

Wenn Sie aber privat versichert wird, dann wird die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich sein, es sei denn, sie arbeitet.

Die Anmeldung kann aber schon jetzt tätigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

ANTWORT VON

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