Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Anfrage.
Gemäß § 19
bzw. § 34
Bundesdatenschutzgesetz haben Sie Anspruch auf Auskunfserteilung
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3.den Zweck der Speicherung.
Gem. §20
bzw. § 35 BDSG
sind u.a. personenbezogene Daten, die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind, zu löschen, wenn
a) ihre Speicherung unzulässig ist oder
b) ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
Sie sollten ein Schreiben an Ebay verfassen, und Sie unter Fristsetzung auffordern Ihnen mitzuteilen welche personenenbezogenen Daten über Sie derzeit gespeichert wurden, insbesondere, die Anschrift, E-Mail-Adresse,die Bankverbindung.
Außerdem sollten Sie eine Löschung fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 03.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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