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Löschung aller meine Daten bei Schufa und Co?

21. Juli 2025 11:26 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Gibt es mittlerweile die Möglichkeit alle Daten die über mich persönlich bei der Schufa und anderen Finanzauskunfts- Firmen gespeichert sind komplett löschen zu lassen? Ich lebe seit 12 Jahre im Ausland bin deutscher Staatsbürger und ich möchte nicht mehr, dass meine Daten in solchen privaten Firmen gespeichert werden. Welche Vorraussetzungen müssen erfühlt sein, damit ich meine Daten dort für immer löschen lassen kann?

21. Juli 2025 | 12:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage betrifft die Möglichkeit, sämtliche über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten bei der Schufa und anderen privaten Auskunfteien vollständig und dauerhaft löschen zu lassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie seit 12 Jahren im Ausland leben und nicht mehr wünschen, dass Ihre Daten dort gespeichert werden.

1. Grundsatz: Kein genereller Anspruch auf vollständige Löschung

Nach der aktuellen Rechtslage besteht kein genereller Anspruch auf die vollständige Löschung aller personenbezogenen Daten bei der Schufa oder anderen Auskunfteien allein aufgrund Ihres Wunsches oder Ihres Auslandsaufenthalts. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, solange ein berechtigtes Interesse besteht und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen
- Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen wie die Schufa richtet sich nach den §§ 27 ff. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Die Schufa und vergleichbare Auskunfteien dürfen Daten speichern, solange dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person überwiegen.

2. Voraussetzungen für die Löschung von Daten
Eine Löschung Ihrer Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

a) Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen

- Negativeinträge (z.B. erledigte Forderungen, Zahlungsstörungen) werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht.
- Kredite werden drei Jahre nach Rückzahlung gelöscht.
- Anfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht, sind aber nur zehn Tage lang für Dritte sichtbar.
- Andere Datenarten können abweichenden Fristen unterliegen.

b) Unrichtigkeit oder Unzulässigkeit der Speicherung

- Sind die gespeicherten Daten unrichtig oder zu Unrecht gespeichert, besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung gemäß § 35 BDSG.
- Sie können eine Eigenauskunft nach § 34 BDSG anfordern, um die gespeicherten Daten zu überprüfen und ggf. die Löschung unrichtiger Einträge zu verlangen.

c) Fehlende Einwilligung bei bestimmten Datenübermittlungen

Bei bestimmten Datenübermittlungen, etwa durch Inkassounternehmen, kann eine Löschung verlangt werden, wenn keine Einwilligung vorliegt und die Forderung streitig ist.

d) Besondere Konstellationen

In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Löschung erfolgen, etwa bei Forderungen unter 1.000 €, wenn das Interesse an der Löschung das Interesse an der Speicherung überwiegt.

3. Keine Löschung allein wegen Auslandsaufenthalt oder Abmeldung

- Ein Umzug ins Ausland oder die Abmeldung in Deutschland begründet keinen Anspruch auf vollständige Löschung Ihrer Daten bei der Schufa oder anderen Auskunfteien.
- Die Schufa ist eine private Auskunftei, die Daten nur löscht, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, nicht aber allein auf Wunsch des Betroffenen oder wegen eines Wohnsitzwechsels.

4. Vorgehen zur Löschung

- Sie können eine Eigenauskunft anfordern und prüfen, welche Daten gespeichert sind.
- Bei unrichtigen oder unberechtigten Einträgen können Sie die Löschung verlangen und entsprechende Nachweise beifügen.
- Bei berechtigten Einträgen müssen Sie die gesetzlichen Löschfristen abwarten.

5. Besondere Hinweise

- Auch nach Ablauf der Fristen werden die Daten nicht „für immer" gelöscht, sondern können im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder bei berechtigtem Interesse erneut gespeichert werden, etwa bei neuen Vertragsabschlüssen in Deutschland.
- Die Schufa und andere Auskunfteien sind verpflichtet, die Löschung nach Ablauf der Fristen oder bei Unrichtigkeit vorzunehmen, nicht jedoch auf bloßen Wunsch.

Zusammenfassung
Sie können nicht verlangen, dass alle über Sie gespeicherten Daten bei der Schufa und anderen Auskunfteien vollständig und dauerhaft gelöscht werden, nur weil Sie im Ausland leben oder dies wünschen. Eine Löschung ist nur möglich, wenn

- die gesetzlichen Speicherfristen abgelaufen sind,
- die Daten unrichtig oder unberechtigt gespeichert wurden,
- oder in besonderen Ausnahmefällen (z.B. geringe Forderungshöhe, besondere Interessenabwägung).

Ein genereller Anspruch auf vollständige und dauerhafte Löschung aller Daten besteht nicht.

Sollten Sie konkrete unrichtige oder unberechtigte Einträge feststellen, können Sie gezielt deren Löschung verlangen. Ansonsten bleibt nur das Abwarten der gesetzlichen Löschfristen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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