wir haben , als erbengemeinschaft , die wohnung unserer mutter
fristgerecht gekündigt und haben die heizkostenabrechnung vom15.07.2004 bis 15.08.2005 bekommen . im gegensatz zu den vergangenen jahren (200 € ) sollen wir nun 670 € nachzahlen .
die ölrechnung zur berechnung ist vom 19.08.2005 und die
wärmemengenzähler wurden 1991 zusammen mit der anlage eingebaut . sie wurden bis heute weder gewartet oder ausgetauscht .
frage:
ist die abrechnung so in ordnung und wenn nicht , können wir für
die vergangenen (3)jahre eine neuberechnung erbitten ?
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworten darf.
Zunächst dürfte die Abrechnung bereits aufgrund des Abrechnungszeitraums fehlerhaft sein. Grds. ist die Abrechnung jährlich vorzunehmen. Hier ist aber ein Zeitraum von 13 Monaten Gegenstand der Abrechnung.
Bei der Nebenkostenabrechnung sind viele Positionen zu berücksichtigen, die nur durch einen Einblick in die Abrechnung selbst geprüft werden können. Zwar ist eine Veränderung der Kosten nach oben durchaus möglich, jedoch erscheint mir der Sprung für 2004/2005 recht hoch.
Eine rückwirkende Korrektur ist nur möglich, wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist der Abrechnung widersprechen. Diese Frist dürfte maximal 3 Monate betragen, so dass eine Korrektur der älteren Abrechnungen grds. nicht mehr möglich ist.
Sofern Sie eine Überprüfung der aktuellen Abrechnung wünschen stehe ich Ihnen hierfür außerhalb dieser Antwort gerne zur Verfügung.