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habe ich wirklich einen Kaufvertrag abgeschlossen?

| 12. Oktober 2009 21:57 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


10:21

ich hatte mich per email wegen eines Tresors bei einem Händler erkundigt und ein Angebot erhalten welches preislich in Frage kam. Ich teilte dem Händler meine Lieferadresse mit und er wollte mir eine Rechnung schicken, das Ganze sollte über Vorkasse abgewickelt werden.
Deshalb ging ich davon aus dass ich erst mit Bezahlung der Rechnung quasi die Bestellung auslöse. Ich habe formal keine Bestellung ausgeführt oder unterschrieben.
Ich hatte mich dann aber entschieden die Ueberweisung nicht zu tätigen, da ich den Betrag immer noch als zu hoch empfand. Habe mich aber beim Händler nicht zurückgemeldet (was sicher nicht richtig war). Nun kam 2 Monate später eine Zahlungserinnerung und der Hinweis, dass der Vorgang einem Anwalt übergeben werden wird sollte ich nicht bis zu einem gewissen Termin bezahlen. Der Tresor sei extra für mich angefertigt worden..............
Frage ist nun wie komme ich am schmerzfreiesten aus der Sache heraus?

12. Oktober 2009 | 22:45

Antwort

von


(20)
Beethovenstr. 3
59174 Kamen
Tel: 02307/17062
Web: https://www.kanzlei-heidicker.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Plattform keine ausführliche und persönliche Beratung ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste summarische Einschätzung des Rechtsproblems auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben und wichtiger Details kann die rechtliche Beratung anders ausfallen.

Gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich zunächst davon aus, dass Sie den Tresor bei einem Onlinehändler bestellt haben. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande, § 145 ff. BGB . Dies gilt auch für das Internet. Im Internethandel stellt das „Angebot“ von Händlern grundsätzlich eine sog. Invitatio ad offerendum dar, was bedeutet, dass das Angebot durch den Käufer abgegeben wird. (Lediglich bei Geschäften über E-Bay vollzieht sich der juristische Vorgang anders) Die Annahme erfolgt sodann durch den Händler, so dass hierdurch ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande kommt.

Nach Ihrer Schilderung ist daher von auszugehen, dass Sie durch die Zusendung der Lieferadresse und weiterer Kontaktdaten einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Die Tatsache, dass Sie keine Bestellung unterschrieben haben, ändert hieran nichts, da dies keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Kaufvertrag darstellt.

Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, ob Sie über ein etwaiges Widerrufsrechts in Textform gem. § 312 c BGB belehrt worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten Sie möglicherweise den Vertrag noch widerrufen.

Jedoch soll der Hinweis des Händlers auf die Spezialanfertigung des Tresors auf die Vorschrift des § 312 d IV Nr. 1 BGB hindeuten. Danach besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation extra angefertigt wurde. Ob dies wirklich der Fall ist, oder eine reine Schutzbehauptung darstellt, kann ich leider nicht beurteilen.

Ich schlage deshalb vor, dass Sie mir im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion mitteilen, ob der Tresor extra für Sie angefertigt wurde oder es sich um Massenware handelt (bestimmte Maße, Größe etc.).


mit freundlichen Grüßen

Dipl. Jur. Jan B. Heidicker
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker
Beethovenstr. 3
59174 Kamen
Tel.: 02307/17062
Fax: 02307/236772
HP: www.kanzlei-heidicker.de
E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de


Rückfrage vom Fragesteller 13. Oktober 2009 | 20:21

der Tresor ist im Prinzip ein Standardmass und war als solcher bei egun als eines unter 10 verfügbaren Exemplaren eingestellt. Ich habe allerdings nicht die Standardausführung des Schlosses bestellt sondern ein als Option angebotenes Elktronikschloss.

ich habe den gesamten e-mail Verkehr zur besseren Klarheit angefügt:



Sehr geehrter Herr X,

der extra für Sie angefertigte Waffenschrank ist bereits fertig und steht beim Spediteur zur Auslieferung bereit!

Ich erwarte den Geldeingang bis spätestens 16.10.09. Sollte der Betrag bis dato nicht auf unserem Konto eingegangen sein werde ich den Vorgang umgehend an unseren Rechtsanwalt übergeben!



Mit freundlichen Grüßen

Name des Verkàufers
Amtsgericht F

----- Original Message -----
From: Ch
Sent: Monday, October 12, 2009 8:58 AM
Subject: Fwd: Re: Frage an den Verkäufer - Artikel-Nr. 235


Hallo Herr P,
ich war gestern nach langer Abwesenheit wieder in Deutschland und fand Ihre Zahlungserinnerung vor. Leider kann ich mir den Tresor nicht mehr leisten und habe mich entschieden Waffen zu verkaufen, dann benötige ich keinen weiteren.
Tut mir leid, ich hätte Ihnen eine Nachricht schicken sollen aber da ich sehr selten vor Ort war ist das untergegangen!
Mit freundlichen Grüssen,

X

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 05 Aug 2009 21:15:53 +0200
Von: "Betreff: Re: Frage an den Verkäufer - Artikel-Nr. 235

Hallo Herr P,
anbei die Liefer und Rechnungsanschrift:
X
Xstrasse
Ytown
ich bin ab 15.8. dort und kann die überweisung tàtigen, den Liefertrmoin würde ich dann noch bestimmen, wahrscheinlich der 18. September.
"Frei Bordsteinkante": der Tresor sollte über eine kleine Rampe mit 50cm Höhenunterschied in das haus gefahren werden ich werde dabei sein. Die gesamtstrecke ab Bordsteinkante betràgt 5m.
Das sollte doch klappen, oder? Kann ich das mit dem Fahrer regeln?
Gruss,

X


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 4 Aug 2009 09:07:17 +0200
> Von: "P>
> An: "X>
> Betreff: Re: Frage an den Verkäufer - Artikel-Nr. 235
> Hallo Herr X,
>
> mit einem Preis von 1.000,00 Euro inkl. MwSt. wäre ich einverstanden.
>
> Der Preis beinhaltet den Tresor (Grad I , 1600x520x420mm) , das
> Elektronikschloss mit mech. Revision, den Transport per Stückgutspedition frei
> Bordsteinkante innerhalb Deutschlands sowie die 19% MwSt. Zahlung per Vorkasse.
>
> Bitte lassen Sie mir kurzfristig die Liefer- und Rechnungsanschrift sowie
> Ihre Telefonnummer per Mail zukommen!
>
> MfG
> P
> ----- Original Message -----
> From:X
> To: P
> Sent: Monday, August 03, 2009 7:16 PM
> Subject: Re: Frage an den Verkäufer - Artikel-Nr.
>
>
> Hallo Herr P,
> ich würde den 1er Schrank gerne bestellen, scheue allerdings die
> Ausgabe von mehr als 1000 Euro. Schaffen Sie es den Gesamtpreis mit
> Elektronikschloss incl. mech. Revision und Lieferung innerhalb D. unter oder gleich
> 1000 Euro zu halten?
> Mit freundlichen Grüssen,
>
> X
>
> >
> > > Sehr geehrter X,
> > >
> > > vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an unseren
> > Produkten.
> > >
> > > Eine Lieferung in der angefragten Zeit ist leider nicht möglich.
> > Unsere
> > > Produktion hat diese und nächste Woche Betriebsferien und ist
> nicht
> > voll
> > > besetzt. Die Lieferzeit beträgt deshalb momentan ca. 4 Wochen.
> Somit
> > wäre
> > > eine Lieferung frühestens in der Woche vom 31.08.09 bis 04.09.09
> > möglich.
> > >
> > > Mit freundlichen Grüßen
> > > P
> > > ----- Original Message -----
> > > From:
> > > To:P
> > > Sent: Wednesday, July 29, 2009 10:34 PM
> > > Subject: eGun: Frage an den Verkäufer - Artikel-Nr. 235
> > >
> > >
> > >
> > > Der Benutzer X hat eine Frage zu Ihrer Auktion
> > > ****************************************************
> > >
> > > Artikel-Nr. : 235
> > > Titel : Waffenschrank EN 1143-1 Klasse I , 8 Waffenhalter , für
> > > Langwaffen, Kurzwaffen und Munition
> > > Link zum Artikel:
> > > http://www.egun.de/market/item.
> > >
> > > Hallo Herr P,
> > > kénnten Sie den Tresor mit Elektronischem Zahlenschloss mit
> oder
> > ohne
> > > Revison in der Zeit zwischen 15.8. -22.8. liefern? Zielort: > > > (Baden-Würrtemberg).
> > > Mit freundlichen Grüssen,
> > >
> > > X

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Oktober 2009 | 10:21

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Zunächst ergibt sich aus dem E-Mailverkehr eindeutig, dass ein entsprechender Kaufvertrag unstreitig zustande gekommen ist. Sie haben sich mit dem Händler insbesondere über die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages (Preis, Ware, Parteien) geeinigt. Daran wird es leider nichts zu "rütteln" geben.

Die Frage ist nunmehr der Widerruf. Aus dem E-Mailverkehr ist mir zunächst keine Widerrufsbelehrung ersichtlich. Diese hätte zumindest nachvertraglich in Textform erfolgen müssen (z.B. per E-Mail). Handelt es sich tatsächlich um ein Standardmaß bzw. um einen Tresor unter mehreren Exemplaren, so ändert auch die zusätzliche Option auf das Elektronikschloss nichts an der Annahme eines bestehenden Widerrufsrecht. Denn ein Ausschluss nach § 312 d IV Nr. 1 BGB kommt in Frage, wenn die Sache auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist, und der Händler die Sache anderweitig nicht oder nur zu einem unzumutbaren Preisnachlass weiterveräußern kann. Dies sehe ich aufgrund Ihrer Angaben nicht, so dass ich vorbehaltlich einer fehlenden Widerrufsbelehrung von einem noch bestehenden Widerrufsrecht ausgehe. Diesen sollten Sie sodann auch erklären.

Sollten Sie an einer weiteren Interessenvertretung durch mich in dieser Sache interessiert sein, so können Sie sich über die in der Antwort genannten Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail mit Rückrufbitte senden.
Unter Hinweis auf die Bewertungsfunktion verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dipl.Jur. Jan B. Heidicke
Rechtsanwaltr

Bewertung des Fragestellers 15. Oktober 2009 | 22:50

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