Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern im Grundbuch kein Wegerecht zu Ihren Gunsten eingetragen wurde - was nicht der Fall sein wird - , darf Ihr Schwager Ihnen untersagen, dass Sie das von ihm gepachtete Grundstück durchqueren, um in den Wald zu gelangen. Hiergegen werden Sie nichts tun können, Sie werden nun einen Umweg gehen müssen.
Hinsichtlich der Hecke müssen Sie sich mit Ihrem Schwager verständigen. Sie haben grundsätzlich das Recht, das Nachbargrundstück zu betreten, um die Hecke zu schneiden. Jedoch müssen Sie hierüber zunächst Ihren Schwager informieren, Sie dürfen nicht ohne sein Wissen auf das Grundstück gehen. Alternativ kann Ihr Schwager auch den Schnitt der Hecke auf seiner Seite übernehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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