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gesonderte Kündigung zusätzlicher Leistung Mobilfunkvertrag

| 22. September 2015 11:10 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im November 2014 hatte ich meinen Festnetz-DSL-Vertrag gekündigt und dies auch bestätigt bekommen. Ein zusätzlich hinzugebuchter Bestandteil des DSL-Vertrages war eine extra SIM-Karte (zusätzliche Option), mit der ich auch unterwegs mobil surfen konnte. Die SIM-Karte habe ich nach dem Vertragsende im November 2014 entsorgt.
Nun sind erstmalig im März 2015 durch scheinbare Nutzung dieser SIM-Karte weitere Kosten entstanden, welche ich im Juli 2015 beanstandet hatte, nachdem mich das Inkassobüro angeschrieben hatte. Das Geld hierfür habe ich vom Mobilfunkanbieter zurückerstattet bekommen. Allerdings kam im gleichen Monat eine neue noch viel höhere Rechnung für diese extra SIM-Karte. Kleine Randnotiz: Hierbei handelt es sich um (erfundene?) Gesprächskosten nach Asien und Afrika.
Dieses Geld will man mir nun aber nicht zurückerstatten da der Mobilfunkanbieter behauptet, dass der Vertrag für die SIM-Karte von mir nicht gekündigt wurde, sondern lediglich der DSL-Vertrag. Schaut man aber in die AGB's des Mobilfunkanbieters steht dort:
„Zusätzliche Leistungen (Optionale Leistungen z.B. gem. Ziffer 8-12 der Leistungsbeschreibung für Festnetz-Privatkundenprodukte)... enden automatisch bei Beendigung des Vertrages über die Standardleistungen."
Anmerkung: Das mobile Surfen mit der extra SIM-Karte ist unter Ziffer 8-12 nicht mit aufgeführt. Allerdings steht geschrieben "z.B. Ziffer 8-12" und nicht "ausschließlich Ziffer 8-12".
Außerdem weisen die Produktbeschreibungen des Mobilfunkanbieters die Möglichkeit des mobilen Surfen mit einer extra SIM-Karte als zusätzliche Leistung aus. Nun kann ich doch davon ausgehen, dass die Laufzeit meiner extra SIM-Karte mit Kündigung meiner Standardleistung (DSL-Vertrag) automatisch ohne gesonderte Kündigung erloschen ist oder etwa nicht? Irgendwelche Sonderkündigungsklauseln für die extra SIM-Karte habe ich in den Produktbeschreibungen auch nicht gefunden.
Ich habe dies in mehreren Schreiben versucht dem Mobilfunkanbieter vorzubringen, allerdings geht er darauf nicht ein und beharrt darauf, dass der Vertrag der extra SIM-Karte nicht gekündigt ist und ich die angefallenen Kosten zu begleichen habe. Was kann ich nun noch tun? Das Geld habe ich bisher nicht überwiesen, allerdings kam nun schon die erste Zahlungserinnerung und der Mobilfunkanbieter hat mir in seinem letzten Schreiben deutlich gemacht, dass weiterer Briefverkehr nichts an der Zahlungsaufforderung ändern wird.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

I. Grundsätzlich hängt es zwar vordergründig, aber nicht alleine von der AGB ab, wie Zusatzleistungen zu kündigen sind, sondern auch davon, wie ein Dritter ihr Kündigungsschreiben im Normalfall verstehen konnte. Auch AGBs dürfen nämlich keine überraschenden Klauseln enthalten.

Daher würde ich Sie zunächst bitten, den Wortlaut ihres Kündigungsschreibens hier einzufügen, denn erst dann ist eine sichere Rechtsberatung möglich.Sie schreiben zudem, sie hätten den Vertrag im November 14 gekündigt. War dies der Kündigungszeitpunkt oder der Zeitpunkt des Vertragesendes? In dem Fall wird ( wegen der einzuhaltenden Fristen ) die Kündigung in der Regel schon eher erfolgt sein.

II. Wenn Laufzeiten für zusätzliche Leitungen mit der Kündigung des Hauptvertrages schon gem. AGB der Firma enden sollen, so gilt dies erst Recht für das, as der Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen erwarten kann .

Nach erster Einschätzung können Sie sich erfolgreich auf die Kündigung des Vertrages berufen. Auch ich sehe die Surf-Sim-Karte als zusätzliche Leistung, die mit der Kündigung endet.

III. Der Mobilfunkanbieter müsste seine Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie geltend machen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Daran ändert weder die mahnug, noch ein Inkassobüro etwas, Auch eine Schufa-Eintragung ist nicht zu befürchten.

Erstaunlich aber ist, dass man ihrem Hinweis auf die Rechtslage keine Beachtung schenkt.

Wenn die weitere SIM-Karte ein Vertragsbestandteil des DSL-Vertrages gewesen ist ( und kein seperater Vertrag) dann spricht alles dafür, dass dieser mit der Kündigung als beendet anzusehen ist.

Ansprüche gegen Sie können dann, unter Berufung auf Ihre Darstellung des Sachverhaltes,nicht erfolgreich geltend gemacht werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, können Sie mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gerne beauftragen. Sie können mir dazu gerne eine Email schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2015 | 16:57

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