Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
I. Grundsätzlich hängt es zwar vordergründig, aber nicht alleine von der AGB ab, wie Zusatzleistungen zu kündigen sind, sondern auch davon, wie ein Dritter ihr Kündigungsschreiben im Normalfall verstehen konnte. Auch AGBs dürfen nämlich keine überraschenden Klauseln enthalten.
Daher würde ich Sie zunächst bitten, den Wortlaut ihres Kündigungsschreibens hier einzufügen, denn erst dann ist eine sichere Rechtsberatung möglich.Sie schreiben zudem, sie hätten den Vertrag im November 14 gekündigt. War dies der Kündigungszeitpunkt oder der Zeitpunkt des Vertragesendes? In dem Fall wird ( wegen der einzuhaltenden Fristen ) die Kündigung in der Regel schon eher erfolgt sein.
II. Wenn Laufzeiten für zusätzliche Leitungen mit der Kündigung des Hauptvertrages schon gem. AGB der Firma enden sollen, so gilt dies erst Recht für das, as der Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen erwarten kann .
Nach erster Einschätzung können Sie sich erfolgreich auf die Kündigung des Vertrages berufen. Auch ich sehe die Surf-Sim-Karte als zusätzliche Leistung, die mit der Kündigung endet.
III. Der Mobilfunkanbieter müsste seine Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie geltend machen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Daran ändert weder die mahnug, noch ein Inkassobüro etwas, Auch eine Schufa-Eintragung ist nicht zu befürchten.
Erstaunlich aber ist, dass man ihrem Hinweis auf die Rechtslage keine Beachtung schenkt.
Wenn die weitere SIM-Karte ein Vertragsbestandteil des DSL-Vertrages gewesen ist ( und kein seperater Vertrag) dann spricht alles dafür, dass dieser mit der Kündigung als beendet anzusehen ist.
Ansprüche gegen Sie können dann, unter Berufung auf Ihre Darstellung des Sachverhaltes,nicht erfolgreich geltend gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, können Sie mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gerne beauftragen. Sie können mir dazu gerne eine Email schicken.
Mit freundlichen Grüßen
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