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geschwindigkeitüberschreitung in d.schweiz

20. Oktober 2006 10:32 |
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Verkehrsrecht


s.g. damen u herren
ich habe in der schweiz die vorgeschriebene geschwindigkeit übertrehten.die buße und das administrativverfahren schlagen mit ca 800 € zu buche.wenn ich das nicht zahle,kann ich dann in deutschland diesbezüglich rechtlich verfolgt werden.gibt es mit der schweiz ein rechtshilfeabkommen,das das zulässt?
es ist mir durchaus möglich schweizer territorium zu meiden.
mfg

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

soweit ersichtlich, existiert noch kein Vollstreckungshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. (Die 25 EU-Staaten planen das gegenseitig und flächendeckend bis März 2007).
In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, jedoch nicht hier.
Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Hensdiek
Rechtsanwalt

Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
Goldstraße 10
33602 Bielefeld
Tel. 0521/404 25 25
Fax 0521/404 25 01

Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2006 | 14:45

hallo vielen dank für die information.meine nachfrage:wenn innerhalb der nächsten 3 jahre das vollstreckungsabkommen mit der schweiz zustande kommt,kann dann noch mein jetziger bußgeldbescheit vollstreckt werden?? mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2006 | 17:46

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

sollte so ein Abkommen irgendwann in der Welt sein, können noch nicht verjährte Bescheide dann auch hier vollstreckt werden. Ein Rückwirkungsverbot - wie es das zum Beispiel bei einer neu geschaffenen Strafbarkeit gäbe, von der man vorher noch nichts wissen konnte - gibt es dabei nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hensdiek
Rechtsanwalt

Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
Goldstraße 10
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