Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen, können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Die Erfolgsaussichten, dass Sie die eu-Domain erhalten, sind leider als eher gering anzusehen. Sie verfügen lediglich über eine nationale Marke, die zunächst keine Wirkung für das europäische Ausland entfaltet. Anders sähe es aus bei einer Eu-Marke bzw. einer internationalen Marke.
Da der Inhaber der Domain im Ausland sitzt, müssten Sie zudem über das sog. ADR-Verfahren vorgehen, welches von der EURID vorgegeben ist. Dieses Verfahren findet in Prag statt und ist mit Kosten zwischen 1990,- und 3990,- Euro verbunden, die Sie nicht einmal im Falle eines Obsiegens zurück erhalten würden. Hinzu kämen die Kosten für einen spezialisierten Anwalt. Und da es sich in Ihrem Fall um eine nationale Marke handelt, dürfte es im weiteren Verlauf schwer fallen, dem jetzigen Inhaber nachzuweisen, dass er bewusst fremde Rechte verletzen wollte.
Alles in allem dürfte es daher leichter sein, den Versuch zu unternehmen, die Domain käuflich zu erwerben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Wäre in diesem Zusammenhang ein nachträglicher Erwerb des europäischen Markenschutzes sinnvoll, würde ein europäischer Markenschutz dann dazu führen, dass die Domain frei gegeben werden müsste?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten darf:
Eine abschließende Antwort kann ohne Kenntnis aller erforderlichen Details naturgemäß nicht gegeben werden, aber der Erwerb einer EU-Marke würde die Chancen auf Freigabe der Domain beträchtlich steigern.
Sollten Sie eine Überprüfung bzw. Vertretung wünschen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt