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geringere Altersrente wg. fehlender Übersiedlungurkunde + falscher Verdienstgrundlage

12. September 2006 11:48 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

vor kurzem habe ich meinen Rentenbescheid erhalten. Widersprüchlichen Informationen verschiedener Behörden etc. zufolge möchte ich eine Neuberechnung der Rentenhöhe erreichen.
Nachfolgend einige Informationen dazu:

Ich bin als bulgarischer Staatsbürger am 15.12.1966 in die ehemalige DDR offiziell übergesiedelt. Grund: Familienzusammenführung. Vorher, am 14.09.1966 habe ich eine deutsche Frau geheiratet.
Nach der Heirat haben wir einen Antrag auf Übersiedelung und Zuzugsgenehmigung bei den Behörden der ehemaligen DDR gestellt. Dieser Antrag wurde sowohl von bulgarischer als auch von DDR-Seite genehmigt und offiziell in Form einer Übersiedelungsurkunde für Familienzusammenführung bestätigt. Diese Unterlagen verblieben bei den Polizeibehörden der DDR.
Seit dem 15.10.1965 habe ich ununterbrochen in der ehemaligen DDR gearbeitet und kann das auch anhand vom grünen SV-Ausweis, Arbeitsverträgen etc. beweisen. Zwischen der DDR und den Ländern des Ostblocks existierten damals Vereinbarungen über Rente etc. Es gab aber seinerzeit keine Genehmigung für mich, die DDR-Staatsbürgerschaft anzunehmen. Nach der Wende habe ich die Staatsbürgerschaft der BRD beantragt und im Jahre 1993 bekommen (erhalten).

Lt. Aussagen der BfA Berlin wurde seinerzeit zum Zeitpunkt der Übersiedelung eine so genannte Übersiedelungsbescheinigung (-Urkunde) von den Behörden der DDR in meinen Unterlagen festgehalten, die allerdings im Zuge der Wende von den Behörden selbst verschlampt wurde und nicht mehr wiederauffindbar ist. Diese Tatsache hat mir auch das Landeseinwohneramt Berlin, Ausländerangelegenheiten am 24.10.2001 bescheinigt. Die Vorlage dieser Übersiedlungsbescheinigung wäre allerdings Grundlage dafür gewesen, von vornherein eine andere Berechnungsgrundlage (Einstufung) für meine Rente zu erhalten, die im Endeffekt jetzt einige Hundert Euro Rente pro Monat ausmachen könnte.

Nun sieht es so aus, daß mir selbst als Beweis meiner Anerkennung als offizieller Übersiedler wegen Familienzusammenführung ein beglaubigter Auszug aus den Akten des MfS geblieben ist, der sich in meinem Besitz befindet.

Nun meine Fragen:

1. Ist es tatsächlich so, daß die Rentenberechnung aufgrund dieser Übersiedlungsbescheinigung bzw. -Urkunde zu meinen Gunsten anders berechnet worden wäre?

2. Wenn ja - ist es möglich, notfalls mit gerichtlichen Mitteln eine Neuberechnung meiner Rente zu veranlassen unter Bezugnahme der vorhandenen Dokumente, die belegen, dass ich offiziell als Übersiedler in der DDR anerkannt war und der Verlust der Dokumente nicht durch mein Verschulden zustande kam?

3. Bei den anrechnungsfähigen Zeiten der DDR wurde ein max. Verdienst von 600 DDR-Mark zu Grunde gelegt (lt. Grünes SV-Buch), allerdings kann ich anhand von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnungen und Verdienstbescheinigungen nachweisen, dass mein Verdienst kontinuierlich weitaus höher lag (ca. 1000 Mark). Ist es ratsam, auch aus diesem Grunde eine Neuberechnung der Rente anzustreben?

Wenn Frage 2 oder 3 bejaht werden können, würde ich mich über einen versierten Rechtsbeistand zur Durchsetzung meiner Interessen freuen. Mein Wohnsitz befindet sich im Landkreis Kitzingen.

MFG

-- Einsatz geändert am 19.09.2006 10:04:18

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