Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich wie folgt zu Ihrer Anfrage Stellung:
Als Altersrentner müssen Sie nur dann Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen. Das ist aktuell dann der Fall, wenn Sie über mehr als 8.354 Euro im Jahr als Alleinstehender oder mehr als 16.708 Euro als Verheirateter verfügen.
Nach Ihrer Schilderung sind Sie demgemäß nicht steuerpflichtig. Sie müssen daher auch keine Steuererklärung abgeben.
Im Übrigen würde sich das Finanzamt für den Fall, dass es von Ihnen eine Steuererklärung erwartet, schriftlich bei Ihnen melden und Sie unter Fristsetzung zur Abgabe der Steuererklärung auffordern.
Sie müssen daher derzeit nichts veranlassen.
Sollte Klärungsbedarf offen geblieben sein, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte