Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie Ihres Einsatzes beantworten möchte. Dieses Forum dient zur ersten rechtlichen Orientierung, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Sie eine Gefängnisstrafe erhalten. Sie sind nach Ihren Angaben nicht vorbestraft und zeigen sich einsichtig. Versuchen Sie den Schaden so schnell wie möglich wieder gutzumachen, denn das beeindruckt die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß am meisten.
Es ist davon auszugehen. dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen wird, der ggf. unter 90 Tagessätze liegt. Damit erhalten Sie zwar einen Eintrag in das Bundeszentralregister, brauchen sich aber nicht als vorbestraft zu bezeichnen und die Tat wird nicht in ein Führungszeugnis eingetragen. Ein Tagessatz der Geldstrafe wird ungefähr einem Tagesverdienst von Ihnen entsprechen, bzw. dem Wert der Ihnen pro Tag zur Verfügung steht.
Es ist aber grundsätzlich auch möglich, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, da sie bisher nicht straffällig geworden sind und den Schaden gutmachen wollen und sich zudem einsichtig zeigen. Hierbei ist es aber besser, wenn dies ein Anwalt im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft versucht umzusetzen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen,
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