Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Sie der Halter des Fahrzeuges sind.
IdR prüft die Behörde, ob der vermeintliche Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Insoweit ist das Zahlen und Hoffen keine sichere Alternative.
Davon einen anderen als Fahrer zu benennen, kann ich nur dringend abraten, da Sie sich damit der falschen Verdächtigung strafbar machen würden, selbst wenn der als Fahrer Angegebene damit einverstanden ist.
Jedoch kann sich grundsätzlich ein Dritter bei der Behörde als Fahrer selbst bezichtigen. Dieser macht sich damit auch nicht strafbar.
Das genaue Vorgehen für diesen Fall, sollten Sie jedoch mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl besprechen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
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