Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Näheres ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheids.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, so müssen sie mit Kosten in Höhe von Euro 400,00-600,00 rechnen. Die eventuell anfallenden Gerichtskosten fallen dabei kaum ins Gewicht.
Aussicht auf Erfolg hat der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dann, wenn zum Beispiel nachgewiesen werden kann, dass Sie nicht gefahren sind bzw. nicht zu schnell gefahren sind. Eine andere Variante ist der Antrag, das Fahrverbot gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße aufzuheben. Dies kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn Sie im Vergleich zu anderen Fahrzeugführern in besonderen Umfang auf die Nutzung des Kraftfahrzeugs angewiesen sind und die Durchführung des Fahrverbots Existenz gefährdend wäre. Bedenken Sie in diesem Fall jedoch, dass die Geldbuße in der Regel verdoppelt wird.
Sollten all diese Umstände auf Sie nicht zutreffen, so kann ich Ihnen nach erster Einschätzung nicht dazu raten, mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Ich hoffe, Ihnen in dieser Sache weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
www.verkehrsrecht-zimmlinghaus.de
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Diese Antwort ist vom 14.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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14.11.2012
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20:33
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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