gibt es eine frist für die erstellung einer rechnung?
eine firma hat im dez. 05 arbeiten vorgenommen, jedoch die rechnung erst im jan. 07 gestellt. Darin stand, dass sie die arbeiten im dez. 06 ausgeführt hätte.
kürzlich erhielt ich von einem anwalt ein schreiben, dass diese rechnung nicht bezahlt wurde. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, überhaupt jemals eine rechnung erhalten zu haben.
Wie sehen meine rechte aus?
danke für antwort.
K.M.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Für die Erstellung einer Rechnung gelten die normalen Verjährungsfristen. Diese betragen bei Forderungen wie den oben genannten drei Jahre.
Dementsprechend kann die Gegenseite die Forderung noch geltend machen.
Sie müssen also die Rechnung bezahlen, jedoch keine Verzugszinsen oder Anwaltsgebühren. Wenn die Gegenseite diese fordert, muß sie beweisen, daß bereits eine Rechnung gestellt wurde.
Bezüglich der Bezeichnung des Leistungszeitraumes (dez 05/06) haben Sie ein Korrekturrecht.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.