Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Nach eigenen Angaben haben Sie den Vorgang, sich bei Firstload anzumelden, wieder abgebrochen. Dann ist zwischen Ihnen und Firstload kein Vertrag zustande gekommen und ein Zahlungsanspruch gegen Sie besteht nicht. Falls dem nicht so sein sollte und Sie wider Erwarten dennoch eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgegeben haben sollten, wäre ein kostenpflichtiger Vertrag nur wirksam, wenn Sie nach den Vorgaben über die sog. "Button-Lösung" bei Vertragsschluss eindeutig darauf hingewiesen worden wären, dass Sie eine Kostenpflicht eingehen.
Im Ernstfall eines Prozesses müsste die Gegenseite sowohl den Vertragsschluss als auch das Einhalten der Anforderungen durch die Button-Lösung beweisen. Nach Ihren Angaben dürfte dieser Beweis nicht gelingen. Rein vorsorglich können Sie selbstverständlich, wie von Ihnen auch bereits angedacht, versuchen, den Vertragsschluss noch zu widerrufen. Zutreffend ist zwar, dass dies nach Ablauf der Widerrufsfrist eigentlich nicht mehr möglich sein sollte. Damit diese Widerrufsfrist läuft, müssten Sie bei Vertragsschluss allerdings ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sein. Wäre eine Ihnen erteilte Belehrung nicht ordnungsgemäß, würde die Widerrufsfrist nicht laufen und Sie könnten auch jetzt noch widerrufen.
Ich empfehle Ihnen daher, ein Schreiben an die Gegenseite zu verfassen, in dem Sie ausführen, niemels eine Willenserklärung auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags mit Firstload abgegeben zu haben und in dem Sie außerdem hilfsweise, rein vorsorglich einen Widerruf erklären.
Aufgrund Ihrer Ausführungen empfehle ich Ihnen vor dem Hintergrund meiner bisherigen Ausführungen, keinerlei Zahlung vorzunehmen.
In zahlreichen Verbraucherschutzforen ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Firma versucht, zweifelhafte Forderungen durch das von Ihnen angegebene Inkassounternehmen einzutreiben. So wurde vor diesem Inkassounternehmen z.B. auch auf der Internetseite abzocknews.de gewarnt. Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass in solchen Fällen von Seiten der Inkassounternehmen in der Regel nie ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet wird. Zwar wird dies in immer wiederkehrenden zahlreichen Mahnschreiben angedroht, mehr jedoch nicht. Dies zielt darauf ab, den jeweiligen (vermeintlichen) Schuldner so weit einzuschüchtern, dass er u.U. doch noch zahlt. Ich empfehle daher, die Mahnschreiben zu ignorieren. Erst wenn die Sache ernst wird und die Gegenseite wider Erwarten doch ein gerichtliches Verfahren einleiten sollte, sollten Sie dies ernst nehmen und dann einen Anwalt damit beauftragen, Sie in diesem Verfahren zu vertreten.
Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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