abzüglich der Selbstbeteiligung von 150€ haben wir nun 2351,56€ überwiesen bekommen.
An der Summe haben wir nichts auszusetzen. Uns stört, das folgender Satz in der Abrechnung steht: "Nach dem vorliegenden Gutachten ist ein Totalschaden eingetreten."
Nach einer telefonischen Rücksprache wurde eingeräumt, das der Satz falsch ist. Nun erhalten wir ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass es sich um einen "fiktiven Totalschaden" handelt.
Warum urteilt der Gutachter "kein Totalschaden" und die Versicherung "Totalschaden" bzw. "fiktiver Totalschaden"?
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Versicherung
die Versicherung hat auf Totalschadensbasis abgerechnet und Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert, netto, solange Sie kein Ersatzfahrzeug beschafft haben) abzüglich Restwert bezahlt:
4.101,56 € - 1600,00 € = 2.501,56 €
Abzüglich Selbstbeteiligung ergibt sich der Zahlbetrag in Höhe von 2.351,56 €.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen und weniger als sechs Monate weiter nutzen, erhalten Sie trotz Nichttotalschadens nur den Wiederbeschaffungsaufwand und nicht die Netto-Reparaturkosten (BGH 06.03.2007 - VI ZR 120/06
).
Die Einordnung des Gutachters als nicht Totalschaden bezieht auf einen Vergleich der Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert, die Einordnung der Versicherung bezieht sich auf die schadensrechtliche Abwicklung (Abrechnung wie ein Totalschaden, nur Wiederbeschaffungsaufwand).
Bitte nutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.