Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Auffassung des Arbeitgebers ist nicht zutreffend. Ihre Lebensgefährtin hat dem Arbeitgeber die richtige Steuerklasse mitgeteilt und nachgewiesen. Der Arbeitgeber hat die Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis korrekt abzurechnen und den richtigen Nettolohn auszuzahlen. Es ist nicht zulässig den Arbeitnehmer auf das Finanzamt und den Steuerausgleich zu verweisen. Der Arbeitgeber muss die Steuerklasse korrigieren und neue Abrechnungen erstellen, sowie die Beträge nachzahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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