Sehr geehrter Fragesteller,
die Tilgungsfrist beträgt 20 Jahre bei derartigen Delikten, müsste also gelöscht sein.
Beantragen Sie beim Bundeszentralregister schriftlich ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses erhalten Sie als Betroffener.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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