Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Gem. § 263 StGB
kann wegen eines Betruges eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Grundsätzlich können Sie im Hinblick auf die Schadenshöhe von einer Geldstrafe ausgehen.
Problematisch sind insoweit natürlich die beiden anderen Strafen, von denen ich nichts genaues weiß. Wenn diese jedoch so lange her sind, sollten Sie im Bundszentralregister gelöscht sein, so dass sie nicht negativ zu Buche schlagen.
Sollte es dennoch zu einer Freiheitsstrafe kommen, würde diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt.
Weitere Angaben kann ich Ihnen hierzu leider nicht machen, da zur Straffindung viele Faktoren gehören – auch das Verhalten in der Hauptverhandlung! Ich gehe jedoch davon aus, dass es zu einer Geldstrafe kommen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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