Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Die Drohung, dass Sie ausgebürgert werden, ist Unsinn! Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, sind Sie Deutscher und bleiben das auch.
2.Ich gehe stark davon aus, dass Ihnen das LKA keine SMS geschickt hat, sondern dass diese ebenfalls von dem Käufer kam!
Das LKA schaltet sich nicht bei einfachen Betrugsfällen ein, das ist Quatsch! Dafür sind die örtlichen Polizeidiensstellen bzw. Die Staatsanwaltschaft zuständig.
3.Wenn Sie dem Herren das Geld zurück erstatten, ist damit der Vertrag rückabgewickelt. Er kann dann höchstens noch eine Schadensersatzforderung geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist. Daneben kann er natürlich Strafanzeige erstatten wegen Betrugs. Allerdings liegen die Voraussetzungen schon nicht vor, weil Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Sie sind bei Vertragsschluß davon ausgegangen, dass Sie das Telefon bekommen, was nicht der Fall war. Wenn Sie also den Vertrag nicht in dem Wissen geschlossen haben, das Telefon nie zu bekommen, liegt kein Vorsatz vor. Höchstens kommt noch Fahrlässigkeit in Betracht. Wenn Sie allerdings beweisen können, dass Sie das Telefon hätten erhalten sollen, fällt das auch flach.
4.Ich rate Ihnen folgendes: wenn Sie das Geld übergeben, nehmen Sie einen oder zwei Zeugen mit (am besten einen Anwalt oder jemand anderen). Lassen Sie sich den Erhalt des Geldes unbedingt quittieren!! Damit verbinden würde ich eine Erklärung des Käufers, dass mit Erhalt des Geldes der Vertrag rückabgewickelt wurde.
Sollte der Käufer weitere Drohungen aussprechen, weisen Sie ihn darauf hin, dass Erpressung ebenfalls eine Straftat ist und Sie Ihrerseits Anzeige erstatten, wenn er weiterhin mit solchen Äuußerungen daherkommt. In diesem Fall würde ich Ihnen raten, doch einen Anwalt vor Ort einzuschalten, damit er sich um die Angelegenheit kümmert.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
www.anwaeltin-heussen.de
Das hört sich erstmal ganz beruhigend an. Allerding sgehe ich doch davon aus das die SMS vom LKA kamen da folgendes z.B. drin stand:
"Die ist eine automatische kurznachricht vom LKA NRW. Wir weisen sie darauf hin das Herr....... strafanzeige gegen sie gestellt hat. Wir werden in den nächsten tagen die erforderlichen Unterlagen zur Kalker Polizei schicken.unddann eine web-adresse des LKA.
Außerdem war der Herr wie er mir vorhin am Telefon mitgeteilt hat, bei mir vor der Haustür (bin derzeit bei derBundeswehr) mit der Polizei. Er wußte alles über das Haus in dem ich Wohne, dinge die nur jemand wissen kann wenn er wirklich da war.
Was hat das zu bedeuten wenn die Polizei gleich mitkommt? Er hat mir auch damals gesagt das sein Bruder beim LKA arbeitet, der kann das ganze warscheinlich auch beschleunigen.
Ansich hört sich das was sie sagen sehr beruhigend an und bin auch sehr dankbar dafür aber diese fragen die ich habe bschäftigen mich doch noch sehr.
gruß
Rome
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann Ihre Sorge ja verstehen.
Aber die SMS kommt nicht vom LKA! Es ist nicht zuständig und glauben Sie mir bitte, wenn ich Ihnen sage, dass in Deutschland keine Behörde irgendetwas tut, wenn Sie nicht zuständig ist! Sie können auch gerne mal(vielleicht unter falschem Namen) beim LKA anrufen und nachfragen, dann werden Sie sehen, dass der Herr IHnen einfach nur Lügenmärchen auftischt. Natürlich kann es sein, dass er Sie angezeigt hat. Dann bekommen Sie - wie oben gesagt - Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
Im Leben ist die Polizei nicht wegen dieses Ebay falls bei Ihnen zu Hause gewesen! Wenn tatsächlich Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden, bekommen Sie Post, dass Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollen. Vielleicht war er ja tatsächlich bei Ihnen vor dem Haus, das kann ja jeder machen, die Straße ist schließlich öffentlich.
Bruder hin, Bruder her, das LKA kümmert sich nicht um solche Sachen! Ich würde ja nichts sagen, wenn es hier um Mord ginge, aber bei eventuellem Betrugsvorwurf einer Sache im Wert von 410 Euro, das gibt es nicht!
Ich hoffe, ich konnte Sie überzeugen, dass der Herr Ihnen Lügenmärchen erzählt. WEnn er so weitermacht, würde ich wirklich überlegen, ob Sie ihn nicht anzeigen wollen.
Mit freundlichen Grüsse
Nina Heussen
Rechtsanwältin