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eBay Bewertung Betrug Online-Händler

14. Juni 2012 11:55 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Wir sind ein Versandhandel der mittels einem Online-Shop über eBay basiert. Wir wurden nun erstmalig von einem Kunden in seiner Bewertung negativ bewertet und als Betrüger bezichtigt.

Der Kunde ersteigerte am 05.06.d.J. ein neues T-Shirt, welches an ihn auch versendet wurde. Der Kunde schrieb uns via eBay am 12.06.d.J. um 19.25 Uhr dann folgende e-mail:

"Hallo , Nicht Normal die Ware ist Nie im Leben Neu, Nur Gebrauchtspuren, Hundefell aufem T-shirt ??"

Am selben Tag erhielten wir dann um 19.28 Uhr folgende Bewertung:

"Ja Die Ware Ist Net Neu, Ein Betrüger"

Zwischen der an uns gerichtete e-mail und der erfolgten Bewertung liegen 3 Minunten - für uns annähernd überhaupt keine Chance auf die angesprochenen Unstimmigkeiten angemessen zu reagieren. Insbesondere der Klärung des Vorwurfes bezüglich des "Hundefelles" ! Der Kunde nahm auch bis jetzt nicht die Rückgabe bzw. den Widerruf der Ware in Anspruch.

Fakt:
Das T-Shirt ist neu, gegen den Vorwurf des Betruges verwehren wir uns ausdrücklich. Ferner sehen wir den Tatbestand der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gegeben. Die vorliegende Bewertung ist grundsätzlich geeignet, negativen Einfluss auf unsere weiteren Geschäfte über eBay zu nehmen. Insbesondere stellt eine solche Bewertung unsere Vertragstreue in Frage, die sowohl für unsere weitere Tätigkeit als Verkäufer als auch als Käufer von Bedeutung ist. Daher erhebt sich die Frage, inwieweit wir für die Geschäftsschädigung finanziellen Anspruch erheben können

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben vorliegend einen Anspruch gegen den Käufer auf Zustimmung zur Löschung der Bewertung nach §§ 823 Abs. 1 , 1004 BGB , wenn die Bewertung nachweislich falsch ist oder strafrechtlichen Charakter hat. Daneben kommt noch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Diesbezüglich müssen Sie jedoch nachweisen, welcher Schaden Ihnen aufgrund der negativen Bewertung entstanden ist. Durch eine unrichtige Bewertung verstößt der Käufer außerdem gegen die eBay-Grundsätze, da nach diesen Käufer und Verkäufer in den von ihnen abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen dürfen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei eBay die Überarbeitung der Bewertung zu beantragen. Dies ist nach den Nutzungsbedingungen von eBay jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich, die Sie unter http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html#3 einsehen können. Insbesondere kann ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung nur dann gestellt werden, wenn der Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt hat oder wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.

Sie sollten zunächst den Käufer anschreiben und diesen unter Fristsetzung auffordern, die Bewertung zu entfernen. Bleibt dies erfolglos, können Sie Klage erheben.

Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.

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