Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben vorliegend einen Anspruch gegen den Käufer auf Zustimmung zur Löschung der Bewertung nach §§ 823 Abs. 1
, 1004 BGB
, wenn die Bewertung nachweislich falsch ist oder strafrechtlichen Charakter hat. Daneben kommt noch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Diesbezüglich müssen Sie jedoch nachweisen, welcher Schaden Ihnen aufgrund der negativen Bewertung entstanden ist. Durch eine unrichtige Bewertung verstößt der Käufer außerdem gegen die eBay-Grundsätze, da nach diesen Käufer und Verkäufer in den von ihnen abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen dürfen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei eBay die Überarbeitung der Bewertung zu beantragen. Dies ist nach den Nutzungsbedingungen von eBay jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich, die Sie unter http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html#3 einsehen können. Insbesondere kann ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung nur dann gestellt werden, wenn der Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt hat oder wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.
Sie sollten zunächst den Käufer anschreiben und diesen unter Fristsetzung auffordern, die Bewertung zu entfernen. Bleibt dies erfolglos, können Sie Klage erheben.
Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
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