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durch Untreue kompl. Exixtenzvernichtung

18. Februar 2006 12:56 |
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Strafrecht


Guten Tag!
Als ältere Bürgerin habe ich eine Firma mit 14 Mitarbeitern gegründet. Alles lief wie üblich mit Auf- und Abs. Dann erhielt ich letztes Jahr die Diagnose Krebs was durch Chemo und Bestrahlung zur Folge hatte, daß ich leider nicht mehr voll arbeitsfähig war und somit gezwungen war in meine Einzelfirma einen Btranchenerfahrenen Mitarbeiter mit einer Generalvollmacht auszustatten und ihm die Geschäftsführung zu überlassen. Nunmehr war ich durch meinen Gesundheitszustand gezwungen mich 4 Wochen !!!! im Ausland aufzuhalten. In dieser Zeit machte mein GF "Betriebsferien" hob bar ca 60.000 € vom Konto und zahlte einige wenige a-Konto Zahlungen an die Mitarbeiter. Just an dem Tag an welchem ich zurückkam und abrechnen wollte war mein GF krank und teilte mit, daß er das Geld und die Quittungen im Büro deponiert habe. Als ich dort ankam mußte ich einen "Einbruch" feststellen. Die Kripo geht von einem "fingierten" Einbruch aus.
Nun ist meine Firma am Ende und ich mit. Habe Insolvenz angemeldet. Da ich nicht mehr arbeiten kann und nunmehr auch wohl absolut mittellos bin weiß ich nicht mehr weiter.
Was kann ich tun?

Sehr geehrte Ratsuchende,

auf Ihre allgemein gehaltene Frage, was Sie jetzt tun können, kann es im Rahmen der Möglichkeiten dieser Online-Beratung leider nur eine ebenso allgemeine Antwort geben:

Sie sollten - sofern dies bisher nicht geschehen ist - Strafanzeige gegen den Generalbevollmächtigten erstatten, damit in Hinblick auf die von Ihnen befürchtete Untreue ermittelt werden kann.

Darüber hinaus werden hier zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen sein, weshalb Sie sich in die Obhut eines Rechtsanwaltes begeben sollten. Da Sie nicht mitteilen, in welchem Stadium sich die Insolvenz befindet, wird dies aber möglicherweise gar nicht mehr Ihre Sorge sein, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Insolvenzverwalters fallen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine weitergehenden Ratschläge geben kann. Dies würde sehr viel detailreichere Kenntnisse des Sachverhaltes erfordern und im übrigen die Höhe Ihres - nachvollziehbar niedrigen - Einsatzes sprengen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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