Sehr geehrte Ratsuchende,
auf Ihre allgemein gehaltene Frage, was Sie jetzt tun können, kann es im Rahmen der Möglichkeiten dieser Online-Beratung leider nur eine ebenso allgemeine Antwort geben:
Sie sollten - sofern dies bisher nicht geschehen ist - Strafanzeige gegen den Generalbevollmächtigten erstatten, damit in Hinblick auf die von Ihnen befürchtete Untreue ermittelt werden kann.
Darüber hinaus werden hier zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen sein, weshalb Sie sich in die Obhut eines Rechtsanwaltes begeben sollten. Da Sie nicht mitteilen, in welchem Stadium sich die Insolvenz befindet, wird dies aber möglicherweise gar nicht mehr Ihre Sorge sein, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Insolvenzverwalters fallen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine weitergehenden Ratschläge geben kann. Dies würde sehr viel detailreichere Kenntnisse des Sachverhaltes erfordern und im übrigen die Höhe Ihres - nachvollziehbar niedrigen - Einsatzes sprengen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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