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doppelte Bezahlung für einen Vorgang

| 10. April 2015 15:46 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

mir wurde von "Wirkaufens" doppelt Geld überwiesen und schon auf meinem Konto gutgeschrieben.Sprich nur einen Artikel faktisch hingeschickt 5-7 Tage später erste Zahlung auf meinem Konto erhalten und eine weiter Woche später den gleichen Betrag erhalten.

Haben sich auch heute schon bei mir gemeldet. Mir geht es hier nicht um die moralische Frage sondern einfach nur wissen ob ich rein rechtlich die Kohle behalten darf.

10. April 2015 | 16:11

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie haben über die Internetseite wirkaufens.de nach Ihrer Schilderung einen Gegenstand verkauft. Der Kaufpreis ist Ihnen - offensichtlich versehentlich - doppelt überwiesen worden.

Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf den vereinbarten Kaufpreis.

Wird Ihnen der Kaufpreis aber doppelt überwiesen, fehlt es diesbezüglich an einer Rechtsgrundlage mit der Folge, dass Sie hinsichtlich der zweiten Zahlung des Kaufpreises ungerechtfertigt bereichert sind. Der Käufer kann also von Ihnen Erstattung des Kaufpreises nach § 812 BGB verlangen.


2.

Daraus ersehen Sie, dass Sie nur Anspruch auf eine einmalige Zahlung haben, also den nochmals bezahlten Geldbetrag nicht behalten dürfen.

Sie sollten sich daher umgehend mit dem Käufer zwecks Rücküberweisung des zuviel gezahlten Betrags in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 13. April 2015 | 00:56

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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht