Zunächst sollten Sie bei Ihrer damaligen Freundin dne Betrag nochmals unter Fristsetzung zur Zahlung anfordern. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, sollten Sie den Betrag bei ihr per Mahnbescheid geltend machen. Den dafür benötigten Vordruck erhalten Sie im Schreibwarenhandel, die Gerichtsgebühren hierfür belaufen sich bei 400 € auf 17,50 €.
Wenn Sie davon ausgehen, daß bei Ihrer Ex-Freundin kein Geld zu holen ist, können Sie alternativ auch überlegen, mit ihr zu vereinbaren, den Roller zurück zu nehmen und für die Zwischenzeit nur eine geringe Nutzungsgebühr zu verlangen.
Bei diesen Überlegungen habe ich natürlich unterstellt, daß sowohl Sie als auch Ihre Ex-Freundin bei Abschluß der Vereinbarung bereits volljährig waren (bzw. die Eltern zugestimmt haben), ansonsten läge kein wirksamer Vertrag vor und Sie könnten nur den Roller wieder heraus verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt