Sehr geehrte Fragestellerin,
Ein Täuschungsversuch liegt nur dann vor, wenn bei der Anfertigung der Arbeit unzulässige Hilfsmittel verwendet wurden.
IdR ist dies gegeben wenn Sie die Diplomarbeit nicht selbst geschrieben haben. Wie Sie selbst angeben haben Sie viele Texte aus dem Internet 1:1 kopiert. Damit haben Sie, zumindest einen Teil, nicht selbst geschrieben.
Nun kommt es darauf an welche Leistungen Sie selbst erbracht haben bzw. was die Prüfer vermuten wieviel Sie nicht selbst geschrieben haben.
Ich rate Ihnen in keinem Falle das Kopieren aus dem Internet einzuräumen. Sollten die Prüfer dennoch die Diplomarbeit mit "nicht ausreichend" bewerten können sie gegen diese Bewertung Widerspruch einlegen und letztendlich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Näheres ergibt sich aus dem Bescheid des Prüfungsergebnisses.
Dabei müssen die Prüfer darlegen warum sie die Diplomarbeit auf Grund eines Täuschungsversuchs für "nicht ausreichend" halten.
Haben Sie aber bereits zugegeben aus dem Internet kopiert zu haben, stehen Ihre Chancen schlechter als wenn Sie nichts zugegeben haben. Sollten Sie eine Klage in Betracht ziehen empfehle ich Ihnen einen Kollegen der auf Klagen gegen Prüfungsergebnisse spezialisiert ist zu konsultieren.
Bestreiten Sie also den "angeblichen Täuschungsversuch".
Ich möchte Ihnen jedoch nicht verhehlen, dass Klagen vor dem Verwaltungsgericht relativ lange bis zur Entscheidung dauern und nicht selten zu Lasten des Prüflings ausgehen. Eine Prognose in Ihrem konkreten Fall kann jedoch aufgrund der fehlenden Informationen nicht annäherungsweise gegeben werden.
Die Konsequenzen sind abhängig von Ihrer Prüfungsordnung und ob Sie bereits die Prüfung zum Diplom schon einmal nicht bestanden haben. Daher kann dies nicht beantwortet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
vieln dank für ihre beantwortung.ich denke, das ich keine chance mit der klage habe,weil die prüfer es mir eindeutig beweisen können, sie brauchen nur bestimmte zeilen bei google eingeben und dann treten kopierte textpassagen auf. ( ich weiß um meine schuld) meine prüfungsordnung sagt aus, dass nach anhörung des prüfenden der prüfungsausschuß entscheidet, was er macht. ( exmatrikulieren oder noch mal neue diplomarbeit), ich hoffe nur nicht, dass die uni mich anzeigt wegen arglistiger täuschung und ich strafe zahlen muss. ich werde erstmal den täuschungsversuch bestreiten. mal abwarten, was dann kommt. mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn praktisch Ihre gesamte Diplomarbeit kopiert wurde und damit zweifelsfrei für den Prüfungsausschuß klar ist, was Sie gemacht haben, ist es vielleicht doch besser den Täuschungsversuch einzugestehen und Besserung zu geloben.
Ansonsten könnte Ihr Verhalten als Uneinsichtigkeit ausgelegt werden, was möglicherweise die Gefahr der Exmatrikulatin steigern könnte.
Sie sollten sich an Ihrer Universität umhören, wie mit Betrugsversuchen vom Prüfungsausschuß umgegangen wird und welches Verhalten angebrachter ist. Möglicherweise gibt es an Ihrer Universität Komelitonen die den Prüfungsausschuß positiv überstanden haben. An deren Verhalten sollten Sie sich orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
-Rechtsanwalt-