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bewährung

21. Juli 2005 16:20 |
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Strafrecht


es handelt sich um folgendes .am 14.10.04 bekamm ich wegen betruges 3 jahre auf bewährung.durch diesen urteil velror ich meinen job meinen freund und auch meinee damalige bleibe .dadurch bin ich für 5monate nach polen gezogen zu meiner grosmutter dadurch vernachligte ich meine bewährungsauflage.ich bekamm letzte woche eine aufhebung des beschlussen mit auforderung einer stellungname .das tat ich auch .ich beschrieb meine sytuation und schickte brief am meine bewährunghelferin sowie auch ans gericht in der mir vorgeschriebenen frist.ich bin alleinerziehend habe aber nun angst ins gefängnis gehem zu müssen.habe ich eine möglichkeit.ich habe bereits bischen geld gesparrt ob ein teil der schuld zu tragen.bitte helfen sie mir schnelst möglich

Sehr geehrte Ratsuchende,

bei Verstößen gegen die Bewärhrungsauflagen oder wenn Sie sich der Aufsicht des Bewährungshelfers entziehen, kann das Gericht die Bewährung widerrufen, was dazu führt, dass die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe vollstreckt wird.
Die Voraussetzungen hierfür wird das Gericht nun unter Berücksichtigung Ihrer Stellungnahme prüfen.

Der Widerruf würde sodann durch gerichtlichen Beschluss erfolgen, wenn das Gericht die Widerrufsvoraussetzung als gegeben ansieht. Gegen Beschlüsse, durch die eine bereits gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wird, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft, die allerdings - um Erfolgsausssicht zu bieten - vernünftig begründet werden sollte.

Spätestens also, wenn ein solcher Beschluss ergeht, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, da Sie alleine höchstwahrscheinlich keinen Erfolg mit der sofortigen Beschwerde hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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