Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geminderten Einsatzes (geringe Detailtiefe)im rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Leider verhält es sich zunächst so, dass der Richter den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält und somit das Urteil fällen wird. Hieran lässt sich bedauerlicherweise auch nichts mehr ändern.
Sollte das Urteil allerdings tatsächlich negativ für Sie ausfallen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Überprüfung des Urteils beauftragen.
Der Kollege wird dann auch Ihre Beweise prüfen.
Sollte das Urteil dann tatsächlich ,,falsch´´ sein, so können Sie in Berufung gehen und so das negative erstinstanzliche Urteil gegebenfalls aufheben lassen, bzw. ein für Sie günstigeres Urteil in der zweiten Instanz erstreiten.
Ohne anwaltliche Hilfe wird dies allerdings nicht möglich sein.
Es tut mir leid, dass ich ihnen keine bessere Auskunft geben kann, hoffe Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben!
Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und soll. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Feiertag und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz
Nino Jakovac
Rechtsanwalt
ich suche in dem fall, dass der richter ein fehlurteil fällt, dringend einen rechtsanwalt der mir hilft, NICHT aus niedersachsen da ich hier KEINEM mehr traue.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können sich einen Rechtsanwalt im ganzen Bundesgebiet aussuchen.
Sollte das Urteil negativ ausfallen, können Sie sich auch gerne über meine Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen um das Urteil überprüfen zu lassen.
Nochmals schöne Grüße,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt