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betrug bei wasserkosten

| 1. Mai 2013 07:22 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Zusammenfassung

Falsches Urteil in der ersten Instanz? Was tun?

im sept.2011 bekamen wir einen brief vom anwalt unseres ehemaligen vermieters wir hätten 2 jahre eine defekte toilette gehabt und 400.000 liter wasser vergeudet, ca 571 liter wasser täglich zusätzlich fast 2 jahre lang. wir wären im zahlungsverzug, hätten eine rechnung per e mail ignoriert. zahlen sollten wir bis 15.9.11. in diesem ehemaligen wohnhaus sind acht mietparteien, ca 14 personen wohnhaft, an dem einzigen wasserzähler im keller noch 10 waschmaschinen von insgesamt ca 20 personen, 6 waschmaschinen davon vom nebenhaus die nicht abgerechnet wurden.

diese 6 waschmaschinen kamen genau zu dem zeitpunkt in den keller in dem angeblich unsere toilette defekt war.

auf der betriebskostenabrechnung sieht man deutlich, dass den mietern kein wasser dafür abgerechnet wurde.

ich habe immer wieder den wasserzähler abgelesen, der wasserverbrauch war nach reparatur unserer toilette unverändert, ausserdem konnte ich beweisen, dass wir 2 monate vorher eine verstopfte badewanne gemeldet haben die nur wenige cm von der toilette entfernt ist.

januar 2012 haben wir unterschriften im haus gesammelt, dass wir mieter es nicht mehr einsehen die kosten für die 6 waschmaschinen, eine davon lief mehrmals täglich, zu bezahlen.
2 tage danach bekamen wir die zahlungsklage, monate lag sie auf dem gericht.dem gericht gegenüber wurde angegeben, dass das geld, dass von uns eingeklagt werden soll nicht von den anderen mietern kassiert worden ist. ich konnte aber beweisen, dass viel mehr kassiert worden ist.
im märz 2012 habe ich strafanzeige wegen betrug erstattet, nach 10 monate geduld.

immer wieder wurde alles eingestellt, alles wurde gemacht um keine zeugen zu verhören.
ein staatsanwalt schrieb mir im juli 2012, dass ich wegen falscher verdächtigung angezeigt worden wäre. niemals kam dies bei uns an.
der prozess wurde mehrmals verschleppt von mai 2012 bis april 2013.
die mitarbeiterin hat dem gericht urkunden vorgelegt, dass die 6 waschmaschinen, die nicht abgerechnet wurden ,erst ab 2011 im keller stehen, alle mieter können aber bezeugen, dass die seit 2009 dort sind, auch wohnen mehr mieter seit dem zeitpunkt in dem haus.

april 2013 war verhandlung vor dem amtsgericht, ich hatte die mieter, die unter uns zu der zeit gewohnt haben,mit zum gericht genommen als zeugen, keiner wurde verhört. die presse hatte ich auch mitgebracht. die wollten berichten, es erschien nie was in der tageszeitung.

vom vermieter war nur der anwalt da, keine zeugen, es sollte ein kriminalhauptkommissar angeblich wasserzähler abgelesen haben, auch derjenige der die toilette repariert hat sollte als zeuge aussagen, keiner war im gericht.

ich hatte keinen anwalt, und sollte vom richter immer wieder dazu gebracht werden die wasserkosten zu bezahlen. ich habe immer wieder gesagt: ich bezahle nichts was ich nicht verursacht habe, auch bezahle ich nichts was bezahlt ist.

mitte 5.2013 soll ein urteil fallen.

wir sind vor einem jahr ausgezogen wegen betrug und vetragswidrigen verhalten der mitarbeiterin. unsere kaution haben wir noch nicht zurück. es handelt sich hier um eine sehr grosse mächtige wohnungsgesellschaft. leider werde ich das gefühl nicht los, dass das gericht ein fehlurteil fallen wird.

kann mir einer helfen? ich habe beweise für alles was ich hier geschrieben habe.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geminderten Einsatzes (geringe Detailtiefe)im rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Leider verhält es sich zunächst so, dass der Richter den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält und somit das Urteil fällen wird. Hieran lässt sich bedauerlicherweise auch nichts mehr ändern.

Sollte das Urteil allerdings tatsächlich negativ für Sie ausfallen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Überprüfung des Urteils beauftragen.

Der Kollege wird dann auch Ihre Beweise prüfen.

Sollte das Urteil dann tatsächlich ,,falsch´´ sein, so können Sie in Berufung gehen und so das negative erstinstanzliche Urteil gegebenfalls aufheben lassen, bzw. ein für Sie günstigeres Urteil in der zweiten Instanz erstreiten.

Ohne anwaltliche Hilfe wird dies allerdings nicht möglich sein.

Es tut mir leid, dass ich ihnen keine bessere Auskunft geben kann, hoffe Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben!

Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und soll. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Feiertag und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 1. Mai 2013 | 08:16

ich suche in dem fall, dass der richter ein fehlurteil fällt, dringend einen rechtsanwalt der mir hilft, NICHT aus niedersachsen da ich hier KEINEM mehr traue.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Mai 2013 | 08:35

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können sich einen Rechtsanwalt im ganzen Bundesgebiet aussuchen.

Sollte das Urteil negativ ausfallen, können Sie sich auch gerne über meine Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen um das Urteil überprüfen zu lassen.

Nochmals schöne Grüße,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 10. Mai 2013 | 08:36

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