wenn ein Logo / Marke bereits patentiert und geschützt ist, dies aber nur für Klassen wie Bekleidung festgelegt wurde, kann man das Logo bzw die Marke dann eigentl für ungeschützte Klassen nutzen?
z.B. Nike Logo als Tabakmarke verwenden bzw in der Klasse Rauchartikel zum Bedrucken von Feuerzeugen, Tabak, Shishatabak etc?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich gilt der Schutz einer Marke grundsätzlich nur für die hierfür eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Bei bekannten Marken wie Nike greift aber § 14 Absatz 2 Nr.3 Markengesetz:
Dritten ist es untersagt, ... ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Die Nutzung des Nike-Logos für Raucherartikel wäre eine solche untersagte Rufausbeutung und könnte vom Markeninhaber abgemahnt werden.
Zudem können Logos auch urheberrechtlich geschützt sein, was ebenfalls eine Nutzung ohne Zustimmung allgemein untersagt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.