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baukostenzuschuss - Müssen wir bezahlen?

13. Juli 2005 10:48 |
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Baurecht, Architektenrecht


wir haben im Januar 05 ein Grundstück erworben. Über dieses läuft z.Zt. noch eine Wasserleitung, welche 3 umliegende Häuser (seit 10 J. und länger ) versorgt.Angeblich war der Vorbesitzer unseres Grundstücks damit einverstanden. Diese drei Häuser bekommen jetzt lt. Wasserbeschaffungsverband eigene Versorgungsanschlüsse, so dass die vorhanden - auf unserem Grund-und Boden befindliche - dann für uns zur Verfügung stehen wird.
Die Strasse an der das Grundstück sich befindet, ist eine Kreisstraße und wurde vor 3 oder 4 Jahren komplett - incl. Anschlüsse - erneuert.
Jetzt kommt der WBV und will von uns einen Baukostenzuschuss in Höhe von € 1740,00.
Meine Frage: Müssen wir die tatsächlich bezahlen?

Guten Morgen,

der Wasserbeschaffungsverband wird von Ihnen einen Baukostenzuschuss nur dann verlangen können, wenn Ihr Haus durch den Wasserbeschaffungsverband auch einen eigenen Versorgungsanschluss neu bekommt. Wenn der bereits bestehende Anschluss lediglich genutzt wird, so gibt es auch keinen Grund, einen Baukostenzuschuss zu zahlen. Dies läßt sich letztendlich aber nur dann abschließend beurteilen, wenn die genaue Rechnung des Wasserbeschaffungsverbandes vorliegt, aus der sich die Höhe der - angeblichen - Baukosten ergeben. Möglich wäre hier etwa, dass der Wasserbeschaffungsverband Ihnen die Kosten für den Anschluss der bestehenden Wasserleitung an das Haus in Rechnung stellt. Insoweit wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die genaue Rechnung des WBV übermittelten könnten, damit ich dazu noch einmal abschließend Stellung kann.

Ich hoffe, ich habe Ihnen zunächst weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich

Tel. 04941-605347
FAx 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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