Guten Morgen,
der Wasserbeschaffungsverband wird von Ihnen einen Baukostenzuschuss nur dann verlangen können, wenn Ihr Haus durch den Wasserbeschaffungsverband auch einen eigenen Versorgungsanschluss neu bekommt. Wenn der bereits bestehende Anschluss lediglich genutzt wird, so gibt es auch keinen Grund, einen Baukostenzuschuss zu zahlen. Dies läßt sich letztendlich aber nur dann abschließend beurteilen, wenn die genaue Rechnung des Wasserbeschaffungsverbandes vorliegt, aus der sich die Höhe der - angeblichen - Baukosten ergeben. Möglich wäre hier etwa, dass der Wasserbeschaffungsverband Ihnen die Kosten für den Anschluss der bestehenden Wasserleitung an das Haus in Rechnung stellt. Insoweit wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die genaue Rechnung des WBV übermittelten könnten, damit ich dazu noch einmal abschließend Stellung kann.
Ich hoffe, ich habe Ihnen zunächst weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich
Tel. 04941-605347
FAx 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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