Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

baugenossenschaft gegen hundehaltung trotz zustimmung der nachbarn

8. Juli 2013 11:02 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:19

ich wohne zur miete bei einer baugenossenschaft.nun möchte ich gerne einen mittelgrossen bzw. kleinen hund haben.in unserem haus wohnen insgesamt 13 parteien(mich eingeschlossen),habe schon fast alle parteien zur zustimmung gefragt,sie haben nichts dagegen.eine partei steht noch aus,falls die nun nein sagen hätte ich trotzdem 11 zustimmungen und ein nein.falls sie ja sagen alle zustimmungen.baugenossenschaft ist gegen hundehaltung da nicht erwünscht.im mietvertrag steht tierhaltung nur mit zustimmung des vermieters zulässig(ausser kleintiere).wie gut sind meine chancen das vor gericht einzuklagen,zumal es ja seit märz das neue bgh urteil gibt indem es heisst kein generelles verbot von hunde und katze.es muss eine interessensabwägung von vermieter,mieter und der hausgemeinschaft erfolgen.mit welchen kosten habe ich zu rechnen?

8. Juli 2013 | 12:00

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der BGH hat in der Tat jüngst entschieden, dass ein solches Hundeverbot nicht pauschal vereinbart werden darf.

Vermieter müssen immer im Einzelfall prüfen, ob der Mieter den Hund aufnahmen darf oder nicht.

Bei einem kleinen Hund sollte dies nunmehr auch kein Problem sein.

Wenn die anderen Mieter auch zustimmen, kann der Vermieter fast gar nicht mehr ablehnen.

Wenn der Vermieter den Hund verbietet, können Sie entweder auf Zustimmung klagen oder Sie nehmen den Hund trotzdem und verteidigen sich dann entsprechend, falls der Vermieter Sie abmahnt oder gar kündigt.

Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren können sich bis auf 1.500 Euro belaufen, wenn man von einem Streitwert von 3.000 Euro ausgeht und Sie verlieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 8. Juli 2013 | 12:08

vielen dank für die antwort,sind meine chancen bei gericht trotzdem gut wenn von den 13 parteien einer nein sagt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juli 2013 | 12:19

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ja, die Chancen stehen gut.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(1230)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER