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arbeitsunfall - Verletztengeld

| 20. März 2007 20:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

guten tag
ich habe seit 17.03 2006 ein arbeitunfall und kan seitdem nicht mehr arbeiten welche möglichkeiten habe ich für Schmerzensgeld krankengeld von der karnke und wie hoch diese ist bekomme zur zeit 36€ pro tag.Ich wurde 2 operiert habe einen nagel und eine platte im bein.bekomme ich eine rente.Bis auf weiters kann ich nicht arbeiten erst später wieder ich danke ihnen schonmal für ihre antwort und verbleibe

20. März 2007 | 20:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber oder gegen Arbeitskollegen. Nur dann, wenn Ihre Verletzung durch den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen vorsätzlich verursacht wurde, können Sie Schmerzensgeld verlangen.

Bei einer durch einen Arbeitsunfall verursachten Arbeitsunfähigkeit können Sie Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft verlangen. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen und beträgt 80 % des Bruttoeinkommens abzüglich anteiliger Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, höchstens begrenzt durch das Nettoeinkommen. Das Verletztengeld ist damit höher als das Krankengeld und gleicht das ausfallende Einkommen aus.

Eine Rente können Sie dann verlangen, wenn durch den Arbeitsunfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Zukunft eingetreten ist.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich umfassend beraten zu lassen. Anhand Ihrer kurzen Angaben ist hier keine abschliessende Beratung möglich. Ich hoffe aber, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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