Sehr geehrter Fragesteller,
es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber oder gegen Arbeitskollegen. Nur dann, wenn Ihre Verletzung durch den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen vorsätzlich verursacht wurde, können Sie Schmerzensgeld verlangen.
Bei einer durch einen Arbeitsunfall verursachten Arbeitsunfähigkeit können Sie Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft verlangen. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen und beträgt 80 % des Bruttoeinkommens abzüglich anteiliger Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, höchstens begrenzt durch das Nettoeinkommen. Das Verletztengeld ist damit höher als das Krankengeld und gleicht das ausfallende Einkommen aus.
Eine Rente können Sie dann verlangen, wenn durch den Arbeitsunfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Zukunft eingetreten ist.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich umfassend beraten zu lassen. Anhand Ihrer kurzen Angaben ist hier keine abschliessende Beratung möglich. Ich hoffe aber, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
20. März 2007
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20:59
Antwort
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