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ankunftverspätung über 20 stunden

25. Juni 2007 15:22 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Der BA Flug 961 München-London am 29.12.2006 wurde wegen technischer probleme der Maschineauf halber strecke abgebrochen ,
rüchkehr nach muc - notlandung mit feuerwehr!der letzte flug nach london mit der evt.chance den geplanten weiterflug nach sydney noch zu erhalten ,wurde durch mangelnde personalpräsens am BA counter verpaßt.hierdurch ergaben sich folgende verspätete ankünfte : Sydney 13 Std/ Zielort Dubbo mit quantas (BA partner ) über 20Stunden.
BA verweist auf EU Recht und lehnt Ausgleichszahlungen ab.
Als Unterstützung wurde eine Übernachtung vom 29.12-30.12.06
in München übernommen.

25. Juni 2007 | 17:56

Antwort

von


(42)
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61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:


In Ihrem Fall kommt die Europäische Verordnung über die gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zur Anwendung ( VO (EG) Nr. 261/2004)

Bei Abflügen erst am Tag nach der angekündigten Abflugzeit ist das Flugunternehmen (hier die BA) verpflichtet zusätzlich zu Mahlzeiten und Erfrischungen Ihnen die Hotelunterbringung und die Beförderung zwischen Flughafen und Hotel zu erstatten, Artikel 6 I lit. ii, Art. 9 der Verordnung.

Einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen (Art. 7 der VO) hätten Sie bei Nichtbeförderung oder Annullierung des Fluges, nicht aber bei Verspätungen.

Selbst wenn man in Ihrem Falle einer Nichtbeförderung oder Annullierung bejahen würde, könnte das Flugunternehmen anführen, dass dies auf Umstände zurückgeht, welches sich nicht vermieden ließ, mit der Folge, dass Ausgleichzahlungen ausgeschlossen sind.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –

Kanzlei Recht und Recht
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Fax : 06173 – 70 28 94

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Rechtsanwalt Alexandros Kakridas

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