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anfechten eines lebenslänglichen Wohnrechts bei beabsichtigter Scheidung.

| 23. November 2012 10:31 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Folgender Fall.Nach einer Familienstreitigkeit,teile mir meine Frau vor einigen Tagen mit,sie wolle sich Scheiden lassen.Ausserdem,werde sie mein lebenslängliches,eingetragenes Wohnrecht anfechten.Das Haus gehört ihr so wie meiner erwachsenen Tochter jeweils zur Hälfte.Zwei Wohnungen sind vermietet,in der dritten Wohnung leben meine Frau und ich.Falls es von Bedeutung sein sollte,für den Kredit um dieses Anwesen zu kaufen,habe ich gebürgt.
Frage:Unter welchen Voraussetzeungen könnte meiner Frau gelingen mein Wohnrecht auszuhebeln?

23. November 2012 | 12:57

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Das eingetragene Wohnrecht nach § 1093 BGB ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und gewährt dem Berechtigten das Recht eine Wohnung zu nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Das lebenslange Wohnrecht endet grundsätzlich erst mit dem Tod des Berechtigten.

Die Möglichkeiten ein lebenslanges Wohnrecht vorher zum Erlöschen zu bringen sind eng begrenzt.

Eine Möglichkeit wäre natürlich, wenn Sie einer Löschung zustimmen würden, z.B. im Gegenzug gegen Zahlung einer Geldsumme.

Ansonsten ist eine Löschung möglich, wenn der Berechtigte dauerhaft an der Ausübung des Wohnrechts gehindert wäre.

Der BGH (Az. V ZR 163/06 ) hat allerdings festgestellt, daß selbst die Unterbringung in ein Alten- oder Pflegeheim keine dauerhafte Hinderung ist, solange nicht ausgeschlossen ist, daß der Berechtigte in die Wohnung zurückkehren kann.

Mit anderen Worten: Ohne Ihre Zustimmung kommt eine Löschung des lebenslangen Wohnrechts grundsätzlich nicht in Betracht.

Aufgrund von Streitigkeiten oder der Scheidung besteht kein Anspruch Ihrer Ehefrau auf Anfechtung oder Löschung des Wohnrechts.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




Rückfrage vom Fragesteller 25. November 2012 | 10:46

Wie ich schon schrieb,unter welchen Voraussetzungen könnte eine Klage gegen meim Wohnrecht Erfolg haben.Habe mitbekommen das auf groben Undank geklagt werden soll.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. November 2012 | 11:01

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Wenn Sie nicht freiwillig auf Ihr Wohnrecht verzichten wäre wie erwähnt eine Klage gegen Ihr Wohnrecht nur aussichtsreich wenn Sie Ihr Wohnrecht dauerhaft nicht ausüben könnten.

Daher können Sie einer Klage wohl gelassen entgegen sehen, sollten sich aber trotzdem anwaltlich beraten lassen, wenn die Klage eingereicht wird.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 26. November 2012 | 06:59

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