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alte Studienordnung

23. Juni 2004 11:40 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Thormann

Hallo!
Es geht um die neue Studienordnung an der Universität Münster!
Ich habe angefangen zu studieren nach der alten Studienordnung und befinde mich noch im Grundstudium (3.Fachsemester/ Dipl.Pädagogik)und werde vorraussichtlich nächtes Semester mein Vordiplom absovieren. Nun möchte ich aber im Hauptstudium nach der alten Studienordnung weiter studieren; die Uni Münster aber möchte vorraussichtlich dass alle, die ins Hauptstudium wechseln, nach der neuen modularisierten Studienordnung weiterstudieren.Nun meine Frage: Habe ich als Student einen Bestandsschutz, nach dem ich nach der alten Studienordnung weiterstudieren darf, mit welcher ich auch mein Studium begonnen habe?
Mit freundlichem Gruß
Simone Vogt

RA Ralf Thormann
Kunibertistr. 26
45657 Recklinghausen
Tel 02361/ 5826610
info@ra-thormann.de

Guten Tag Frau Vogt,

einen Bestandsschutz im Studium gibt es zwingend nur für begonnene Studienabschnitte, z.B. Grundstudium bis Vordiplom. Allerdings kann ein weitergehender Bestandsschutz in der neuen! Prüfungsordnung vorgesehen sein. Sie sollten daher dort nachschlegen, ob für Sie als "alte" Studienanfängerin in der neuen Prüfungsordnung eine solche Aussage getroffen wird; wenn nicht, hätte die Verwaltung Recht und Sie ´müßten nach dem Vordiplom in die neue Studienordnung "wechseln". Sollte es dabei jedoch zu unbilligen Härten kommen, weil Sie sich seit längerer Zeit schon in einem speziellen Punkt auf die alte Ordnung eingestellt hatten und nun eine Umstellung erhebliche Schwierigkeiten bedeuten würde, könnte versucht werden, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verwaltung/ Dekanat zu erreichen.

Mit freundlichem Gruss

RA Thormann

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