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aktennotiz= abmahnung

14. März 2010 21:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Was ist der Unterschied zwischen einer Aktennotiz und einer Abmahnung und wie lange dürfen diese in der Personalakte bleiben?

Eine Aktennotiz hält einen bestimmten Vorfall fest, ohne dem Arbeitnehmer Sanktionen anzudrohen. Sie ist weniger schwerwiegend als eine Abmahnung, mit der der Arbeitgeber verdeutlicht, dass er ein bestimmtes Verhalten nicht dulden wird und gegebenenfalls eine Kündigung in Betracht zieht. Es gibt keine feste zeitliche Beschränkung, wie lange eine Aktennotiz oder Abmahnung in der Personalakte verbleiben darf. Mit der Zeit verlieren sie jedoch ihre Wirkung, wenn sich der Arbeitnehmer nichts zu Schulden kommen lässt. Der Arbeitgeber kann dann daraus keine rechtlichen Schritte mehr ableiten. Bei unwahrem Inhalt kann die Entfernung aus der Akte verlangt und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

also ich habe da folgende frage. Ich hab eine aktennotiz bekommen auf grund einer Kundenbeschwerde. Nun meine Frage: wie lange darf diese Aktennotiz in meiner Akte bleiben? Und ist diese Aktennotiz gleich zu setzen mit einer Abmahnung? Oder ist eines von beiden schlimmer?

14. März 2010 | 21:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Eine Aktennotiz ist mit einer Abmahnung nicht gleichzusetzen.

In einer Aktennotiz wird ein bestimmter Vorfall festgehalten ohne daß dem Arbeitnehmer Sanktionen (z. B. die Kündigung) angedroht werden. Dagegen ist die Abmahnung ein "schärferes Geschütz", mit dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu verstehen gibt, daß er ein bestimmtes Verhalten künftig nicht dulden werde und ggf. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehe.


2.

Eine zeitliche Beschränkung, wie lange die Aktennotiz in der Personalakte verbleiben darf, gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings verliert eine Aktennotiz (wie übrigens eine Abmahnung auch) mit der Zeit ihre Wirkung, wenn sich der Arbeitnehmer nichts zu schulden kommen läßt. D. h. der Arbeitgeber kann dann aus der Aktennotiz oder aus der Abmahnung keine rechtlichen Schritte mehr herleiten.

Sie haben grundsätzlich das Recht zu verlangen, daß die Aktennotiz (oder die Abmahnung) aus der Personalakte entfernt wird, sofern der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht. Die Entfernung der Notiz aus der Akte kann ggf auch vor dem Arbeitsgericht im Klageweg geltend gemacht werden.


3.

Allerdings sollten Sie prüfen, ob Sie in Wirklichkeit nicht abgemahnt worden sind. Da der Sachverhalt zum Inhalt der Notiz nichts sagt, kann diese Frage leider nicht geprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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