Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Eine Aktennotiz ist mit einer Abmahnung nicht gleichzusetzen.
In einer Aktennotiz wird ein bestimmter Vorfall festgehalten ohne daß dem Arbeitnehmer Sanktionen (z. B. die Kündigung) angedroht werden. Dagegen ist die Abmahnung ein "schärferes Geschütz", mit dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu verstehen gibt, daß er ein bestimmtes Verhalten künftig nicht dulden werde und ggf. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehe.
2.
Eine zeitliche Beschränkung, wie lange die Aktennotiz in der Personalakte verbleiben darf, gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings verliert eine Aktennotiz (wie übrigens eine Abmahnung auch) mit der Zeit ihre Wirkung, wenn sich der Arbeitnehmer nichts zu schulden kommen läßt. D. h. der Arbeitgeber kann dann aus der Aktennotiz oder aus der Abmahnung keine rechtlichen Schritte mehr herleiten.
Sie haben grundsätzlich das Recht zu verlangen, daß die Aktennotiz (oder die Abmahnung) aus der Personalakte entfernt wird, sofern der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht. Die Entfernung der Notiz aus der Akte kann ggf auch vor dem Arbeitsgericht im Klageweg geltend gemacht werden.
3.
Allerdings sollten Sie prüfen, ob Sie in Wirklichkeit nicht abgemahnt worden sind. Da der Sachverhalt zum Inhalt der Notiz nichts sagt, kann diese Frage leider nicht geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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