Guten Tag,
ich habe im Jahr 2000 ein 3-Fam.haus gekauft, wobei die Whg. im 1.OG bis Ende 05 von mir selbst bewohnt wurde. Schon seit dem Kauf des Hauses wohnt im DG eine alte Frau, sie ist verwitwet, hat keine Kinder und ist jetzt 88 J. alt. Als einzige Verwandte hat sie 2 Neffen, die jedoch weiter weg wohnen. Die Frau macht tagsüber einen für ihr Alter guten Eindruck jedoch erfuhr ich von den anderen Mietern, daß sie nachts unter Alpträumen leidet und oft stundenlang laut schreit und gegen die Wand klopft, was zunehmend schlimmer wird. Dies mehrmals pro Woche. Die anderen Mieter fühlen sich dadurch gestört und ich habe Angst daß sich ihr Zustand weiter verschlechtert, z.B. könnte sie vergessen den Herd auszuschalten u. dadurch einen Brand verursachen.
Wer ist im Schadensfall haftpflichtig, was muß ich tun um keinen evtl. Schaden zu erleiden, auch ggü. der Brandschutzversicherung(Rauchmelder sind bereits in ihrer Whg. installiert)?
Gruß
solange die alte Frau nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit ist, haftet sie für von ihr verursachte Schäden selbst. Auch die Anordnung einer Betreuung als solche führt den Ausschluss der Verantwortlichkeit noch nicht herbei. Der Zustand der Unzurechnungsfähigkeit kann nur durch einen Arzt festgestellt werden.
Sofern Sie der Ansicht sind, dass von der Frau ein besonderes Risiko ausgeht, sollten Sie Ihren Versicherer informieren, bevor ein Schaden entsteht. Damit haben Sie Ihren Obliegenheiten genügt. Dies kann allerdings zu einer Anpassung der Versicherungsbeiträge führen.