Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Rückfrage des Gerichtes geht es nicht darum, wegen welcher Ansprüche Sie pfänden, sondern welche Ansprüche Ihres Schuldners gegen den jeweiligen Drittschuldner gepfändet werden sollen. Im Feld Drittschuldner auf der Seite 3 muss insoweit eine Zuordnung zu den auf Seite 4 angekreuzten und näher definierten Ansprüchen vorgenommen werden.
Es soll also im Antrag klargestellt werden, bei welchem Drittschuldner in ihrem Fall die Ansprüche (A Arbeitgeber) und bei welchem die Ansprüche (D Kreditinstitut) gepfändet werden sollen.
Schreiben Sie im Feld Drittschuldner einfach hinter den jeweiligen Drittschuldner Anspruch A oder Anspruch D.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Geitner
Rechtsanwalt
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