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Zwischenverfügung PfüB für 2 Drittschuldner: Aufteilung?

10. Februar 2022 15:04 |
Preis: 30,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerald Geitner

Hallo!

Ich habe vom Gericht eine Zwischenverfügung erhalten. Im PfüB habe ich 2 Drittschuldner angegeben: 1x Arbeitgeber, 1x Kreditinstitut und entsprechende Kreuze gesetzt.

Die beiden habe ich auch mit Nummer 1 und Nummer 2 versehen.

Jetzt schreibt das Gericht: "Bitte geben Sie im Feld Drittschuldner (Seite 3) an, welcher Anspruch bei dem jeweiligen Drittschuldner gepfändet werden soll."
Das verstehe ich nicht, Telefonich wollte man keine Auskunft geben.

Es gibt ja nur einen Anspruch, Hauptforderung plus Kosten Mahnverfahren und bisherige Vollstreckungskosten.
Ich hatte mich vorher umfangreich erkundigt, dass man bei 2 Drittshculdnern gleichzeitig pfänden darf. Das bestätigte mir auch der GV. Eine Überpfändung steht dem nicht entgegen.

Was ist nun damit gemeint? Was soll ich wo jetzt anders angeben?

Sehr geehrter Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei der Rückfrage des Gerichtes geht es nicht darum, wegen welcher Ansprüche Sie pfänden, sondern welche Ansprüche Ihres Schuldners gegen den jeweiligen Drittschuldner gepfändet werden sollen. Im Feld Drittschuldner auf der Seite 3 muss insoweit eine Zuordnung zu den auf Seite 4 angekreuzten und näher definierten Ansprüchen vorgenommen werden.

Es soll also im Antrag klargestellt werden, bei welchem Drittschuldner in ihrem Fall die Ansprüche (A Arbeitgeber) und bei welchem die Ansprüche (D Kreditinstitut) gepfändet werden sollen.

Schreiben Sie im Feld Drittschuldner einfach hinter den jeweiligen Drittschuldner Anspruch A oder Anspruch D.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerald Geitner
Rechtsanwalt

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