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Zwei Websites ohne Begründung gelöscht

13. Juni 2017 20:48 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich bin bzw ich war Inhaber von drei Domains / Websiten, mit welchen ich meinen Lebensunterhalt verdient habe. Und das nicht seit gestern sondern schon seit fast 3 Jahren. Was für eine Arbeit beim Linkaufbau, SEO-Optimierung bzw hinter der eigentlichen Website-Erstellung stecken brauche ich glaube ich nicht zu erläutern.

Fakt ist, dass ich nur durch Zufall erfahren habe, dass meine Websites offline sind, als ich sie selbst besuchen wollte. Ich wurde darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Wie gesagt, die Seiten wurden einfach vom Netz genommen. Die eine Website ist nun seit über einer Woche offline und ich habe bislang noch keine Antwort vom Provider auf meine Frage erhalten, warum die Website offline ist.

Wie soll ich mich verhalten, was kann ich dagegen tun. Bereits vor einem Monat wurde auch eine Website gesperrt. Auf Nachfrage erhielt ich nur die simple Antwort, dass ich gegen die AGB's des Providers verstoße. Ohne diese explizit erläutert zu haben, bzw mich auf den genauen Verstoß hingewiesen zu haben.

Ich weiß eben nur, dass ich bei einer Seite angeblich gegen die AGB's verstoßen habe, gegen welche genau, bzw was an meiner Seite falsch war, weiß ich bis heute nicht. Bei meinen anderen zwei Websites habe ich nun überhaupt keine Antwort mehr erhalten.

Gezahlt habe ich immer alles, denn man muss im Voraus bezahlen!

Bitte helft mir, denn es sind wie gesagt nicht nur Websites, es hängt meine Existenz daran...

Da der Provider nur E-Mail Support anbietet ist es natürlich schwer, eine zeitnahe bzw ausführlich Antwort zu erhalten. Wie gesagt, bereits getätigte Anfragen wurden nicht beantwortet.

Ich stelle mir jetzt die Frage, was ich tun kann, den ich habe einen finanziellen Ausfall, zudem hätte ich gerne den Authentcode, damit ich mit den Domains bei anderen Anbietern weiterarbeiten kann, denn bei diesem Anbieter bleibe ich nicht mehr!

Ich freue mich über eine kompetente Antwort, welche mir auch weiterhilft, danke!

DANKE!

13. Juni 2017 | 22:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Diese Löschung/Sperrung ist ein Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb, daher ist der Provider durch diese Löschung/Sperrung Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig. D.h. Sie können von ihm den Betrag verlangen, den Sie im Durchschnitt in der gesperrten /gelöschten Zeit erwirtschaftet hätten. Zusätzlich können Sie von ihm auch Schadensersatz für die gelöschten Daten verlangen, also den Betrag, den die Webseite wert war. Auch haben Sie natürlich Anspruch auf Herausgabe aller Webseitendateien/-daten.

Zusätzlich können Sie gegen den Provider eine einstweilige Verfügung auf Entsperrung/Wiederherstellung beantragen, dann wird dem Provider vom Gericht befohlen, die Webseite zu entsperren und nach Möglichkeit wiederherzustellen. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnortes, der Antrag kann mündlich ohne Anwalt bei der dortigen Antragsstelle gestellt werden. Der Antrag ist so schnell wie möglich zu stellen. Da die eine Webseite bereits seit einem Monat gesperrt ist, sollten Sie nicht lange warten.

Den Authent-Code können Sie unabhängig davon verlangen, Sie sollten das Verlangen schriftlich mit Fristsetzung übersenden.

Da die Sache etwas kompliziert ist, empfehle ich dringend, einen Anwalt einzuschalten, um Fallstricke zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2017 | 11:24

Danke für Ihre Antwort,
Sie meinten, dass ich den Authent-Code mit einer Fristsetzung verlangen soll, ist der Provider dazu verpflichtet diesen herauszugeben, ich würde gerne die Rechtliche Grundlage in meiner Forderung an den Provider mit erwähnen.
Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2017 | 13:57

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Pflicht zur Herausgabe folgt aus § 12 BGB und auch als Nebenpflicht aus dem Providervertrag gemäß § 241 Absatz 2 BGB , da Sie ohne Authent-Code die Domains nicht umziehen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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